Claudia Müller, Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl 2026 und bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete, erklärt zum Netzpaket von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche:
„Der neue Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz von Katherina Reiche ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf die Wind- und Solarenergie. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das eine Katastrophe“, zeigt sich Claudia Müller erschüttert.
Claudia Müller führt aus: „Die neue Regelung würde den beginnenden Windkraftboom hier jäh ausbremsen. Die letzte Bundesregierung hat den Turbo gezündet bei der Windkraft, die aktuelle will eine Vollbremsung hinlegen. Gerade die Regionen, die besonders viel Erneuerbare im bundesweiten Vergleich produzieren, werden durch die Pläne von Katherina Reiche bestraft.“
„Das bedroht Arbeitsplätze hier in MV und macht jahrelange Investitionen zunichte. Dabei ist doch klar: MV braucht mehr Windkraft, mehr Solar, mehr Klimaschutz – nicht weniger!“, resümiert die bündnisgrüne Politikerin.
Hintergrund: Der Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Leitung von Katherina Reiche (CDU) hat einen Referentenentwurf zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegt, der zentrale Grundpfeiler der Energiewende in Deutschland infrage stellt. Der Entwurf trägt den Titel „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“. Hinter dem Namen verbirgt sich ein fundamentaler Systemwechsel.
Die zentralen Änderungen im Überblick:
Abschaffung des Anschlussvorrangs: Der seit über 20 Jahren geltende Anschlussvorrang für erneuerbare Energien soll wegfallen. Bisher hatten Solar- und Windkraftanlagen einen garantierten Anspruch darauf, als Erstes ans Netz angeschlossen zu werden. Künftig sollen Netzbetreiber eigenmächtig entscheiden können, welche Anlagen angeschlossen werden – und welche nicht. In Deutschland gibt es fast 900 Verteilnetzbetreiber, die damit völlig unterschiedliche Kriterien anlegen könnten.
Baukostenzuschüsse: Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen sollen künftig am Ausbau der Stromnetze finanziell beteiligt werden können. Bisher waren die Netzbetreiber allein für den Netzausbau verantwortlich und mussten diesen aus ihren Einnahmen finanzieren.
„Redispatch-Vorbehalt“: Die Entschädigungszahlungen für Betreiber von Wind- und Solaranlagen, die aufgrund von Netzüberlastungen abgeregelt werden müssen, sollen für bis zu zehn Jahre entfallen können. Diese Entschädigungen sind bisher eine zentrale Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Investoren. Konventionelle Kraftwerke wie Gas- und Kohlekraftwerke sollen im Entwurf hingegen weiterhin Anspruch auf Entschädigungen behalten.