Gremien

Unsere Gremien in der Übersicht

Landesvorstand

Der Landesvorstand (kurz: LaVo) vertritt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern nach innen und außen. Er führt die Geschäfte des Landesverbandes auf Grundlage der Beschlüsse der übergeordneten Landesgremien. Der Landesvorstand wird gemeinsam gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführenden Ausschuss des Landesvorstandes. (Siehe: Satzung des Landesverbandes: §14 Landesvorstand) Seine Beschlüsse können durch den Landesdelegiertenrat (siehe: Satzung des Landesverbandes: §11 Landesdelegiertenrat – Absatz 1) oder die Landesdelegiertenkonferenz aufgehoben oder anderweitig verändert werden.
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden durch die Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Insgesamt besteht dieses Gremium aus neun Personen, die alle Mitglied in einem der acht Kreisverbände des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sein müssen.
Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
a) den zwei Landesvorsitzenden,
b) einer/einem Landesschatzmeister_in,
c) einer Frauenpolitischen Sprecherin,
d) weiteren vier Beisitzer*innen,
e) einem von der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer von einem Jahr gewählten Mitglied, das zugleich Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein muss.

Maximal vier Mitglieder des Landesvorstandes dürfen Abgeordnete des Landtags, des Deutschen Bundestages oder des Europäischen Parlamentes sein und/oder einer Regierung angehören.

Mitglieder des Landesvorstandes können nicht Mitglieder im Landesschiedsgericht sein.

Satzung des Landesverbandes

Aufgaben

Dem Landesvorstand sind kaum konkrete Aufgaben im Satzungswerk zugeschrieben, allerdings gibt es eine klare Erwartungshaltung, dass sich der Landesvorstand um folgende Punkte bemüht:

  • Koordinierung der politischen Arbeit aller
  • Kreisverbände und der verschiedenen Parteiorgane
  • Koordinierung der programmatischen Weiterentwicklung der Landespartei
  • Koordinierung und Unterstützung bei der strukturellen Weiterentwicklung der Landespartei
  • Koordinierung aller Wahlkämpfe (zu Kommunal-, Bundes- und Europawahl) auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Schärfung der öffentlichen Wahrnehmung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im landespolitischen Diskurs
  • Konzipierung und Durchführung der Kampagnen zu den Landtagswahlen
  • Rechenschaftslegung nach dem Parteiengesetz
  • eine Ansprechperson für die Landesarbeitsgemeinschaften benennen
  • Vermittlung bzw. Lösungssuche bei inhaltlichen Konflikten zwischen Fraktionen und Partei(-gliederungen) oder auch unterschiedlichen Interessen von Parteigliederungen
  • Kommentierung tagespolitischer Themen vor dem Hintergrund langfristiger programmatischer Ziele

 

Er beruft außerdem:

  • die Landesdelegiertenkonferenz ein
  • die Landeswahlversammlung ein.
  • den Landesdelegiertenrat ein.

Darüber hinaus wird der Landesvorstand auch oftmals als vermittelnde Instanz angerufen, wenn es in Gremien, Kreisverbänden oder anderen Arbeitsgemeinschaften zu internen Unstimmigkeiten gekommen ist. Solche Vermittlungsaufträge sind oftmals die letzte Handlungsoption, bevor das Landesschiedsgericht angerufen wird.

Amtszeit

Die Mitglieder des Landesvorstandes sind durch die Landesdelegiertenkonferenz in geheimer, freier Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Das durch die Grüne Jugend entsandte Mitglied stellt hierbei eine Ausnahme dar. Zum Einen, da es nicht durch die Landesdelegiertenkonferenz gewählt wird. Und zum Anderen, da seine Amtszeit „lediglich“ ein Jahr beträgt.

Mitglieder des Landesvorstandes können freiwillig vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten oder aber auch durch eine Landesdelegiertenkonferenz abgewählt werden. In diesem Fall wird der somit freigewordene Posten auf der nächsten Landesdelegiertenkonferenz nachgewählt. Die Amtszeit beträgt dann nicht mehr zwei Jahre, sondern geht bis zum Ende der regulären Amtszeit, so dass immer acht Plätze (ausgenommen dem Posten des/der Grüne Jugend-Beisitzer*in) nach Ablauf der regulären Amtszeit zusammen für die nächsten zwei Jahre gewählt werden.

Die Mitglieder des Landesvorstandes können sich nach dem Ablauf ihrer regulären Amtszeit immer wieder erneut zur Wiederwahl stellen.

Landesfrauenrat

Der Landesfrauenrat (LFR) ist zunächst ein Gremium für die interne Vernetzung und gegenseitige Unterstützung der Frauen des Landesverbandes, behandelt aber auch frauenpolitische Themen, die in den Versammlungen diskutiert und zu denen potentiell gemeinsam Positionen erarbeitet und/oder Anträge zur Landesdelegiertenkonferenz (LDK) vorbereitet werden. Dies kann auch in enger Zusammenarbeit mit den Landesarbeitsgemeinschaften geschehen, bei denen es aktuell thematische Überschneidungen gibt. Zum LFR wird aus den Kreisverbänden delegiert, die Sitzungen sind aber grundsätzlich frauenöffentlich. Das heißt, dass frau* auch gerne als Gast dazu kommen darf! Ebenso können Männer* auf Einladung teilnehmen und auf Antrag das Rederecht zugewiesen bekommen. Vom LFR wird zur BAG Frauen delegiert ( – die Delegierungen zum Bundesfrauenrat werden von der LDK gewählt), in denen sich die Frauengremien der verschiedenen Länder bundesweit vernetzen. Auch hier kann man als Gast mitkommen – das kann ungemein heilsam und aufladend wirken! Zum LFR lädt die frauenpolitische Sprecherin ein. Weitere Details könnt ihr der Geschäftsordnung des LFR entnehmen.

*Wie immer gilt: Frau bzw. Mann ist, wer sich selbst so definiert. Sisters, not CISters! Genderfluide Personen und alle, die sich sonst auf dem Spektrum nicht wiederfinden, wissen selbst am besten, ob dieses Gremium zu ihnen passt. Eingeladen sind sie auf jeden Fall.

Die Geschäftsordnung des Landesfrauenrates

Kommunikationskanäle des LFR

Es gibt einen Emailverteiler, auf den jede eingetragen wird, die delegiert wurde. Über diesen Verteiler werden die offiziellen Einladungen, der LFR Newsletter, und zeitkritische Informationen aus Schwestergremien gesendet (was nicht zeitkritisch ist, wird im Newsletter gebündelt, um unsere Inboxen etwas zu entlasten).

Des weiteren gibt es für ganz dringende Absprachen, Hilfegesuche und die gelengentliche Portion Gruppenmotivation auch eine Whattsapp-Gruppe.

Auf Facebook finden wir uns in der (geschlossenen) Gruppe „Grüne Frauen MV“ zusammen. Eine offizielle Facebook-Seite für den LFR befindet sich derzeit im Aufbau.

Zu guter letzt gibt es da noch den Seeweiber-Blog. Hier kann jede Grüne Frau aus dem Norden (und auf Antrag auch mal ein Gast-Mann) sich zu Wort melden und ihre digitale Stimme stärken. Der Blog hat wiederum eine Facebook-Seite, und eine Facebook-Gruppe für „Redaktions“-interne Diskussionen und all jene, die erst einmal nur in diesen Kanal hineinschnuppern wollen.

seeweiber teaser gruen

Landesdelegiertenrat/ LDR

Der Landesdelegiertenrat (kurz: LDR) ist das oberste Organ zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen und damit der „kleine Landesparteitag“ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern. Er beschließt über die Richtlinien der Partei-Politik und berät und kontrolliert den Landesvorstandund kann dessen Beschlüsse überprüfen und mit einfacher Mehrheit aufheben. Ihm gehören jeweils zwei stimmberechtigte Mitglieder jedes Kreisverbandes, zwei Mitglieder des Landesvorstandes, zwei Mandatsträger*innen aus dem Landtag, Bundestag oder Europaparlament, zwei Mitglieder des Landesfrauenrates sowie zwei Mitglieder der Grünen Jugend MV an.

Geschäftsordnung des LDR

Landesdelegiertenkonferenz/ LDK

Die Landesdelegiertenkonferenz (kurz: LDK) ist der „große Landesparteitag“ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern und analog vergleichbar mit der Landeswahlversammlung.

D.h. wenn es im Sinne des Wahlgesetzes um die Aufstellung von Kandidat*innen-Listen zu einer Bundestags- oder Landtagswahl geht, wird in der Regel zur Landesdelegiertenkonferenz und Landeswahlversammlung verbunden eingeladen und delegiert. Bei der verbindlichen Abstimmung von Listenkandidat*innen sind allerdings nur die Delegierten stimmberechtigt, die das aktive Wahlrecht zur betreffenden Wahl besitzen. (D.h. den Erstwohnsitz im betreffenden Wahlgebiet haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.)

Die Landesdelegiertenkonferenz nimmt folgende Aufgaben war:

  • Beschlussfassung zu den Rechenschaftsberichten von Landesvorstand und Landesschatzmeister_in
  • Wahl, Entlastung und Abwahl des Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Landesvorstandes
  • Beschlussfassung über den Haushalt des Landesverbandes
  • Wahl und Entlastung der Vertreter_innen für den Länderrat
  • Wahl und Entlastung der Mitglieder im Bundesfinanzrat und deren Stellvertretungen, wobei die/der Landesschatzmeister_in mit der Wahl gleichzeitig zum Mitglied im Bundesfinanzrat gewählt wird
  • Wahl der Delegierten zum Kongress der Europäischen Grünen Partei (EGP) für zwei Jahre
  • Beschlussfassung über Satzung, Grundkonsens und Programm sowie über Landesfinanzordnung, Landesschiedsgerichtsordnung, Landesurabstimmungsordnung, Landeswahlordnung und Landesarbeitsgemeinschaftsordnung
  • Wahl der Landesrechnungsprüfer_innen,
    Wahl des Landesschiedsgerichts
  • Wahl von Sonderausschüssen
  • Bestätigung von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene
  • Abforderung und Entgegennahme von Berichten von Vertreter*innen des Länderrates
  • Entgegennahme von Berichten von Mandatsträger*innen des Landesverbandes auf Europa-, Bundes- und Landesebene
  • Die Anerkennung von Landesarbeitsgemeinschaften  bzw. auch deren Auflösung.
  • Beschlüsse des Landesdelegiertenrates auf Antrag aufzuheben
  • die Anberaumung einer Urabstimmung

Darüber hinaus gehört natürlich zu ihren Aufgaben:

  • Diskussion und Abstimmung von politischen Positionierungen/Forderungen.
    Kenntnisnahme von Arbeitsergebnissen einer Landesarbeitsgemeinschaft, wenn diese das möchte
  • die Delegierung in andere Parteigremien
  • Delegierung zweier Mandatsträger*innen aus dem Landtag, Bundestag und/oder Europäischen Parlament in den Landesdelegiertenrat für zwei Jahre

Geschäftsordnung der LDK

Einen Rückblick auf die Parteitage (LDK sowie LDR) seit September 2022 findest du

Landesschiedsgericht

Die Satzung des Landesverbandes  fasst die Aufgaben des Landesschiedsgerichtes in zwei Kategorien:

a) Streitigkeiten zwischen Parteimitgliedern oder zwischen Parteiorganen oder zwischen Parteimitgliedern und Parteiorganen zu schlichten oder zu entscheiden, soweit dadurch Parteiinteressen berührt werden,

sowie

b) Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände, Parteiorgane oder gegen einzelne Mitglieder auszusprechen.

Grundsätzlich gilt, dass das Landesschiedsgericht tätig wird, indem durch ein Mitglied oder ein Parteiorgan ein Antrag gestellt wird. Das Landesschiedsgericht befindet dann selbstständig darüber, ob es zuständig ist.

Das Landesschiedsgericht kann zwar auch für eine Mediation angerufen werden, in der Regel aber wird das Landesschiedsgericht dies ablehnen, da die Gefahr besteht, dass Mediationen scheitern und dann die Mitglieder des Landeschiedsgerichtes, zumindest diejenigen, die sich in den Vermittlungsprozess begeben haben, nicht mehr als neutrale und unbefangene Schiedsrichter*innen zur Verfügung stehen.

Landesfinanzrat

Dem Landesfinanzrat gehören folgende stimmberechtigten Mitglieder an:

  • der/die Landesschatzmeister*in
  • der oder die Kreisschatzmeister*in bzw. Finanzbeauftragte eines der acht Kreisverbände
  • der/die Schatzmeister*in der GRÜNEN Jugend Mecklenburg-Vorpommern, welche auch Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sein muss

sowie

  • das Basismitglied im Bundesfinanzrat, welches von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt wird.

Ein Kreisverband kann aber die Fähigkeit verlieren ein stimmberechtigtes Mitglied zu delegieren, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung der Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung zwei oder mehr Quartale im Rückstand ist und keine mit dem Landesfinanzrat abgestimmte Regelung vorliegt.

Der Landesfinanzrat trifft sich mindestens einmal im Quartal. Er kann sich öfter treffen, wenn der/die Landesschatzmeister*in oder aber drei Kreisschatzmeister*innen dazu einladen.

Der Landesfinanzrat berät den Landesverband in allen Finanzfragen.

Insbesondere ist er zuständig für Grundsätze der Finanzorganisation und der Mitgliederverwaltung des Landesverbandes. Er koordiniert die Finanzverwaltung und -politik der Gliederungen, berät den Haushalt des Landesverbandes und führt die Budgetkontrolle.

Der Landesfinanzrat wird jedes Quartal durch den/die Landesschatzmeister*in über die laufenden Ausgaben und Einnahmen des Landesverbandes informiert.

Landesfinanzordnung