Parteitage heißen bei uns Landesdelegiertenkonferenz bzw. Landesdelegiertenrat.
Der Landesdelegiertenrat (kurz: LDR) ist das oberste Organ zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen und damit der „kleine Landesparteitag“ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern. Er beschließt über die Richtlinien der Partei-Politik und berät und kontrolliert den Landesvorstandund kann dessen Beschlüsse überprüfen und mit einfacher Mehrheit aufheben. Ihm gehören jeweils zwei stimmberechtigte Mitglieder jedes Kreisverbandes, zwei Mitglieder des Landesvorstandes, zwei Mandatsträger*innen aus dem Landtag, Bundestag oder Europaparlament, zwei Mitglieder des Landesfrauenrates sowie zwei Mitglieder der Grünen Jugend MV an.
Die Landesdelegiertenkonferenz (kurz: LDK) ist der „große Landesparteitag“ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern und analog vergleichbar mit der Landeswahlversammlung.
D.h. wenn es im Sinne des Wahlgesetzes um die Aufstellung von Kandidat*innen-Listen zu einer Bundestags- oder Landtagswahl geht, wird in der Regel zur Landesdelegiertenkonferenz und Landeswahlversammlung verbunden eingeladen und delegiert. Bei der verbindlichen Abstimmung von Listenkandidat*innen sind allerdings nur die Delegierten stimmberechtigt, die das aktive Wahlrecht zur betreffenden Wahl besitzen. (D.h. den Erstwohnsitz im betreffenden Wahlgebiet haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.)
Die Landesdelegiertenkonferenz nimmt folgende Aufgaben war:
- Beschlussfassung zu den Rechenschaftsberichten von Landesvorstand und Landesschatzmeister_in
- Wahl, Entlastung und Abwahl des Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Landesvorstandes
- Beschlussfassung über den Haushalt des Landesverbandes
- Wahl und Entlastung der Vertreter_innen für den Länderrat
- Wahl und Entlastung der Mitglieder im Bundesfinanzrat und deren Stellvertretungen, wobei die/der Landesschatzmeister_in mit der Wahl gleichzeitig zum Mitglied im Bundesfinanzrat gewählt wird
- Wahl der Delegierten zum Kongress der Europäischen Grünen Partei (EGP) für zwei Jahre
- Beschlussfassung über Satzung, Grundkonsens und Programm sowie über Landesfinanzordnung, Landesschiedsgerichtsordnung, Landesurabstimmungsordnung, Landeswahlordnung und Landesarbeitsgemeinschaftsordnung
- Wahl der Landesrechnungsprüfer_innen,
Wahl des Landesschiedsgerichts - Wahl von Sonderausschüssen
- Bestätigung von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene
- Abforderung und Entgegennahme von Berichten von Vertreter*innen des Länderrates
- Entgegennahme von Berichten von Mandatsträger*innen des Landesverbandes auf Europa-, Bundes- und Landesebene
- Die Anerkennung von Landesarbeitsgemeinschaften bzw. auch deren Auflösung.
- Beschlüsse des Landesdelegiertenrates auf Antrag aufzuheben
- die Anberaumung einer Urabstimmung
Darüber hinaus gehört natürlich zu ihren Aufgaben:
- Diskussion und Abstimmung von politischen Positionierungen/Forderungen.
Kenntnisnahme von Arbeitsergebnissen einer Landesarbeitsgemeinschaft, wenn diese das möchte - die Delegierung in andere Parteigremien
- Delegierung zweier Mandatsträger*innen aus dem Landtag, Bundestag und/oder Europäischen Parlament in den Landesdelegiertenrat für zwei Jahre
Parteitagsbeschlüsse
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