Inhaltsübersicht
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Intro
Über 90% unserer Landesfläche sind ländliche Räume. Fast zwei Drittel von uns hier im Nordosten Deutschlands leben in ländlichen Räumen, nur ein Drittel wohnt in Städten.
Der demografische Wandel hat unsere Landschaft in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verändert: Wir wurden viel weniger, deutlich älter und auch etwas bunter. Mit den absehbaren Folgen der allgegenwärtigen Klimakrise stehen weitere, einschneidende Veränderungen bevor. Diesen Wandel wollen wir gemeinsam gestalten.
Bisherige Landesregierungen fühlten sich ohnmächtig vor Strukturen, in denen sie nur Schwächen sahen und reagierten resigniert mit Schrumpfungsstrategien: Aber LPG-Umwandlungen, Kreisgebietsreform, Schulschließungen, Streckenstilllegungen, Klinikfusionen, Gerichtsstrukturreform, Energieversagen und Digitalisierungsbremse haben die Landflucht stattdessen beschleunigt. Diese Politik der Konkursverwaltung ist offensichtlich gescheitert.
Wenn es, trotz allem, inzwischen wieder leichten Zuzug gibt, so weil immer mehr Menschen – vor allem gut qualifizierte Fachkräfte mit ihren jungen Familien – auch die Vorteile unserer ländlichen Räume für ihre Lebensmodelle entdecken. Um diesen Trend zurück aufs Land zu verstärken und zu stabilisieren, fehlen in den Landes- und Kommunalverwaltungen jedoch Förderkonzepte. Wer den Wandel in MV und in unseren Kommunen nicht nur verwalten, sondern ihn auch gestalten will, muss die Stärken und das Entwicklungspotenzial in den sogenannten ‚strukturellen Schwächen‘ erkennen und neue Wege gehen.
Seit unserer Gründung vor genau 30 Jahren stellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV immer wieder einzelne Initiativen für eine nachhaltige Entwicklung der Fläche zur Diskussion, ob als Parteibeschluss, in Wahlprogrammen oder mit Fraktionsanträgen im Landtag und in den Kommunalparlamenten. Bislang und in absoluten Zahlen mag unsere größte Unterstützung bislang vielleicht in den wenigen, größeren Zentren des Landes zu verzeichnen sein. Unsere wachsende Bedeutung verdanken
wir aber nicht zuletzt unserem beharrlichen Einsatz für einen befruchtenden Austausch zwischen Stadt und Land.
Denn die Ursprünge unserer Partei liegen sowohl bei den Landwirt*innen und Raumpionier*innen wie auch bei den Umweltbibliotheken und Konsumgenossenschaften.
Von Anfang an ging es uns allen beim Brot nicht nur ums Getreide, sondern auch um den Boden, die Insekten, das Saatgut, den Transport, die Wirtschaftlichkeit und gerechte Entlohnung sowie auch die globalen Folgen.
Einsichten
Hiermit legen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV nun erstmals ein Programm für unsere ländlichen Räume in Mecklenburg-Vorpommern vor. Dabei leiten uns diese Einsichten:
01.
Ländliche Räume bieten das größte Gestaltungspotenzial für ein zukunftsfähiges Mecklenburg-Vorpommern. Dabei wollen wir die ländliche Qualität ebenso wie die Vielfalt der ländlichen Räume behutsam und gemeinsam erhalten und entwickeln. Zentral ist hierfür die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen durch Gewässerschutz, Schutz von Arten und Biotopen sowie in einer ökologischen und bäuerlichen Landwirtschaft und regionale Wertschöpfung.
02.
Alle, die hier leben, müssen die Möglichkeit bekommen, den Transformationsprozess mitzugestalten. Um Mitsprache und Mitbestimmung zu ermöglichen, wollen wir verschiedene Beteiligungsprozesse wie Umfragen, Bürger*innenforen, Zukunftswerkstätten und Dorfreferenden nutzen. Besonders aber wollen wir mehr Mittel nach dem Community-led Local Development Prinzip einsetzen, LEADER so stärken und mehr konkrete Mitbestimmung vor Ort ermöglichen. Auf dem Land wollen wir Demokratische Praxis und Teilhabe vorleben – unmittelbar und zuverlässig.
03.
Der Austausch der ländlichen Räume mit ihren benachbarten, urbanen Zentren und Ballungsräumen muss gerecht gestaltet werden: Im ureigensten Interesse müssen die Metropolregionen Hamburg, Berlin und Szczecin sowie die Regiopole Rostock, aber auch die Ober-, Mittel- & Grundzentren des Landes auf Augenhöhe mit den ländlichen Räumen kooperieren, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu garantieren.
04.
Kommunen brauchen Handlungsspielräume durch eine gerechte angemessene Finanzierung. Darüber hinaus müssen Haushaltskonsolidierungen und freiwillige Leistungen für Gemeinden ermöglicht werden. Kommunen müssen die Möglichkeiten der Rekommunalisierung von Infrastruktur und Land ausschöpfen und zusätzliche juristische Mittel bekommen. Dafür soll ein Landesprogramm finanziell unterstützen, wenn sich die Vorhaben mittel- oder langfristig rentieren.
05.
Investitionen in Infrastrukturen ermöglichen freie Entfaltung und sichern Wohlstand und gleichwertige Lebensverhältnisse: Dazu gehören Zugang zu Energie, Wasser/Abwasser, Mobilität, Digitalisierung, Gesundheit/Pflege/Rettung/Prävention, Sport, Bildung, Versorgung, Politik und Kultur. Dafür sind Kleinstädte zu stärken und regionale Wertschöpfungskreisläufe aufzubauen.
06.
Unsere Ländlichen Gestaltungsräume müssen endlich auch tatsächlich gestaltet werden: Die 2016 eingeführte Raumkategorie des Landesentwicklungsprogramms zur Entwicklung demografisch besonders herausgeforderter Landesteile sind konkret als Programmfokus und Förderkulisse zu nutzen.
07.
Der demografische Wandel ist umkehrbar: Beim Tourismus, beim Pendeln und bei der Migration gilt es, durch Digitalisierung, Workation, Homeoffice, Coworking, Maker-Spaces, Startup-Förderung, Integration und Qualifikation verlängerte, wertschöpfende Aufenthalte, Rückkehr und Zuzug zu ermöglichen.
08.
Engagement und Care-Arbeit müssen engagierter gefördert werden: Bestehende Nachbarschaftshilfe und Angehörigenunterstützung können gerade auf dem Land besser vernetzt und integriert werden, damit Hilfe für Alle auf viele Schultern verteilt wird. Freiwilliges Engagement ist eine gemeinschaftsstiftende und erneuerbare Energie.
09.
Rechtsextremistische Akteur*innen bemühen sich auch in Mecklenburg- Vorpommern darum, vom Staat vernachlässigte ländliche Räume zu besetzen. Ihren Raumergreifungsstrategien treten wir entschieden entgegen. Widerstand gegen Demokratie- und Menschenfeindlichkeit braucht jede staatliche und zivilgesellschaftliche Unterstützung.
10.
Klimaschutz und Klimaanpassung sind unsere Stärke im ländlichen Raum: Die entscheidenden Beiträge zur Begrenzung des Klimawandels erbringen wir in Mecklenburg-Vorpommern in unseren ländlichen Räumen. Zugleich sind wir vor Ort sehr stark von Klimafolgen betroffen. Klimapolitik ist zentral für die Zukunft auf dem Land.
Forderungen
Diese Einsichten führen uns zu den folgenden Forderungen:
Mobilität
Mobilität ist ein Grundbedürfnis und Grundrecht des Menschen. Sie schafft Begegnung, Unabhängigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das gilt für Stadt und Land. Wohnortnahe und zeitgemäße Angebote für Versorgung, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Engagement und Freizeit verringern dabei weite Fahrten und sollten daher im Zentrum einer Mobilitätswende stehen. Genauso müssen alle Geschlechter und Altersklassen in der Mobilitätsplanung berücksichtigt werden, damit schutzbedürftige Personen sich sicher und ungehindert im Land und in den Kommunen bewegen können. Wachsender Personalmangel und hohe Betriebskosten durch wenige Menschen auf einer großen Fläche erfordern eine deutlich bessere Finanzierung des Angebotes des öffentlichen Nahverkehrs. Ansonsten bleiben die Menschen auf dem Land langfristig abgehängt. Schon jetzt besitzt ein Viertel aller Haushalte in MV kein Auto und/oder kann nicht fahren. Das ist gerade für Jugendliche ein Beeinträchtigung in ihrer sozialen Entwicklungsphase. Besonders diesen Gruppen möchten wir gerecht werden und im ländlichen Raum eine echte Alternative zum Auto bieten. Wir brauchen im ganzen Land eine zeitgemäße Verkehrspolitik, die bezahlbare, zuverlässige und klimafreundliche Mobilität für alle Menschen sicherstellt. Wir wollen attraktive Alternativen zum individuellen Auto – Mobilität muss für alle möglich sein.
- Regelmäßig verkehrende und aufeinander abgestimmte Linien zwischen Bus und Bahn (integraler Taktfahrplan) sollen das gesamte Land sieben Tage die Woche im Stundentakt auch in den Randzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar machen. Der bundesweite Deutschlandtakt muss hier bis in die Fläche unseres Bundeslandes zu spüren sein.
- Knotenpunkte des regionalen Zug- und Busverkehrs sollen als „Mobilitätshubs“ ausgebaut werden. Diese müssen vielfältige Mobilitätsformen unterstützen – darunter Bike & Ride und Park & Ride sowie Lademöglichkeiten für E-Fahrräder und -Autos anbieten. Ziel ist es, durch größeres Angebot und komfortables Umsteigen auch das kleinste und abgelegenste Dorf schnell und günstig erreichbar zu machen ohne auf ein Auto angewiesen zu sein.
- Expressbuslinien sollen das bestehende Bahnnetz ergänzen, um die landesweite Mobilität auch über Kreisgrenzen hinaus zu verbessern. Die Verantwortung für solche Expressbuslinien sollte beim Land liegen. Bahn und Bus müssen gemeinsam ein flächendeckendes Landesnetz im Öffentlichen Personennahverkehr bilden.
- Viele Autofahrten sind auch auf dem Land nur sehr kurz. Dort ist viel Potential, dem Fahrrad und Fußverkehr mehr Raum zu geben. Ein flächendeckendes Netz für den alltäglichen Fuß- und Radverkehr ist einzurichten und das touristische Wegenetz weiter auszubauen. Dafür braucht es vor allem durchgängige, direkte Radwege inner- und außerorts.
- Zukunftstechnologien wie das autonome Fahren haben das Potenzial, viele Probleme im ländlichen Raum zu lösen, wie die geringe Wirtschaftlichkeit des ÖPNV-Angebots und den Personalmangel. So können autonome Fahrzeuge beispielsweise einen attraktiven und flexiblen Zubringerverkehr ermöglichen. Das Land muss entsprechende Innovationen unterstützen, unter anderem durch Ausweisung und Förderung von Entwicklungsgebieten und die Beauftragung von Pilotstudien zum autonomen Fahren.
Junge Menschen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind unsere Zukunft. Leider haben junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, ganz besonders im ländlichen Raum, heute noch nicht die gleichen Chancen und Möglichkeiten, die es in anderen Regionen gibt. Das wollen wir ändern: Damit junge Menschen hier bleiben können und alles finden, was sie brauchen, um sich ein gutes Leben aufzubauen und sich verwirklichen zu können.
- Die kostenlose Bereitstellung von öffentlichen Gebäuden zur Nutzung durch junge Menschen.
- Die Förderung der Einrichtung von neuen Jugendclubs, vor allem auch in kleinen Orten.
- Die Finanzierung der Jugendkunstschulen neu aufstellen, sodass mehr kulturelle und kreative Angebote, vor allem auch im ländlichen Raum, neu geschaffen werden können.
- Eine Änderung der Kommunalverfassung vornehmen, sodass auch Gemeinden und Kreise verpflichtet sind, junge Menschen bei kommunalen Entscheidungen umfassend zu beteiligen und ihnen Mitwirkung zu ermöglichen.
- Das Beteiligungsnetzwerk des Landesjugendrings deutlich ausbauen, sodass in allen Regionen in MV genug Profis für die politische Partizipation und Mitbestimmung junger Menschen eingestellt werden können.
- Gemeindebezogene Jugendbudgets einführen, die von jungen Menschen direktdemokratisch verwendet werden. So können junge Menschen nicht nur Demokratie im Alltag lernen, sondern auch mithelfen, ihre Gemeinde jugendfreundlicher zu gestalten.
Demokratie
Die Kommunalverfassung von 2011 sichert demokratische Teilhabe nicht ausreichend. Zudem wurden auch die Wege des Staates zum Schutz und zur Rettung der Bürger*innen weiter. Wir antworten mit der Rückkehr des Staates in die ländlichen Räume. Demokratie muss auch in den ländlichen Räumen wehrhaft und erlebbar bleiben. Demokratische Teilhabe und alle Formen der Bürger*innenbeteiligung müssen stark gefördert werden. Zukunft muss als gemeinsam gestaltbar wahrgenommen werden. Das Interesse an demokratischer Teilhabe ist in ländlichen Räumen groß, wird aber in vielen Gemeinden nicht explizit aufgegriffen. Die Gemeindegebietsreform hat zur Eingemeindung ganzer Dörfer geführt und so Zuständigkeiten von direkt vor Ort in kilometerweit entfernte Rathäuser verlagert. Ehrenamtliche, aber auch hauptamtliche Bürgermeister*innen, haben häufig gar keine Chance alle Stadtteile zu besuchen oder mit einem Großteil der Bürger*innen zu sprechen. Viele Entscheidungen werden über die Köpfe ganzer Dorfgemeinschaften getroffen. Dazu kommt, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Missachtung unseres rechtsstaatlich demokratischen Gemeinwesens nach wie vor unser Zusammenleben in einer offenen Gesellschaft besonders in den dünner besiedelten ländlichen Räumen gefährden. Dies darf daher auch gerade hier nicht geduldet werden und Strukturen demokratischer Teilhabe müssen dem entgegenwirken
- Eine Überarbeitung der Kommunalverfassung mit dem Ziel, Bürger*innenbeteiligung und demokratische Teilhabe besser zu schützen bzw. verpflichtend für Gemeinden zu machen.
- Notrufeinsätze der Polizei müssen landesweit innerhalb von 15 Minuten vor Ort sein. Dafür sind Strukturen, Kapazitäten und Kommunikationswege zu überprüfen und ggf. zu verbessern.
- Rettungsdienste müssen die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist landesweit einhalten. Dafür sind Strukturen, Kapazitäten und Kommunikationswege zu überprüfen und ggf. zu verbessern.
- Gemeindevertretungen sollen unterstützt werden, ihre Hauptsatzungen auf optimale Bürger*innenbeteiligung zu überprüfen und ggf. so anzupassen wie es moderner demokratischer Teilhabe entspricht. In Dorfdialogen und Zukunftsbeiräten sollen Bewohner*innen als Expert*innen für ländliche Räume an Verfahren und Entscheidungen beteiligt werden.
- Wir stehen uneingeschränkt zur Aufnahme von Geflüchteten und Asylsuchenden und zur Verantwortung der Kommunen auch in den ländlichen Räumen, die Aufnahme und Unterbringung menschenwürdig und integrationsunterstützend zu gestalten. Initiativen vor Ort wollen wir unterstützen und vernetzen. Wir unterstützen die Forderungen von über 30 Organisationen zur Verbesserung der Gemeinschaftsunterbringung und setzen uns für die dezentrale Unterbringung ein.
- Kommunen, Unternehmen und Privatleute brauchen außerdem klare rechtliche Handhabe, um etwa Immobilienerwerb und Veranstaltungen durch demokratiefeindliche Akteure frühzeitig unterbinden und Hetze sowie Drohungen oder Übergriffe wirksamer verfolgen zu können.
- Das CLLD Prinzip ist ein Erfolgsrezept für die Verbesserung der Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen und die demokratische Teilhabe vor Ort. Wir wollen die LEADER Fördermittel immens ausweiten, indem Mittel vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung umgeschichtet werden. So profitiert das Land zusätzlich von 10% mehr europäischer Förderung.
- Die Stimme der Bevölkerung in den ländlichen Räumen muss mehr gehört werden. Daher wollen wir ein Parlament der Dörfer nach brandenburgischem Vorbild etablieren. Dafür unterstützen wir bereits bestehende Bemühungen in Mecklenburg-Vorpommern
Planen & Bauen
Wir wollen eine Kultur des Ermöglichens im ländlichen Raum schaffen und gegen die grassierende Perspektivlosigkeit die Erfahrung von Selbstwirksamkeit setzen. Mit klugen Ansätzen beim Planen und Bauen sollen Menschen mit Ideen und Engagement dabei unkompliziert unterstützt werden, um ihren Gemeinden neuen Schwung geben zu können. Die Themenfelder Demografie, Wohnen, Soziales, Kultur, Energie, Mobilität, regionale Wirtschaftskreisläufe und Klimaschutz wollen wir zusammen denken. Wir wollen die Anpassung an den Klimawandel als Chance zur Revitalisierung unserer Kleinstädte und Dörfer nutzen. Es gilt, die Ortsmitten als kristallisationspunkte für eine lebendige, gemeinwohlorientierte Gesellschaft zu erhalten, zu reaktivieren und zukunftsfähig zu machen. Das Prinzip der Innen- vor Außenentwicklung leistet dabei einen zentralen Beitrag zur bundesgesetzlich vorgeschriebenen Reduzierung des Landschaftsflächenverbrauchs.
- Etablierung einer Landesagentur für die Vernetzung und Vermittlung von externer Beratung und Begleitung für Projektentwicklungs- und Planungsaufgaben in kleinen Kommunen und Kreisen – von der Ideenfindungsphase bis zur Fördermittelabrechnung und inspiriert vom „FORUM Ländliche Entwicklung und Demografie“.
- Es braucht integrierte und ortsbezogene Entwicklungsansätze für eine nachhaltige Baukultur und lebendige Ortskerne, die kulturelle und soziale Aspekte stärken, Neunutzungen von Leerständen ermöglichen und zur Lebensqualität vor Ort beitragen. Zentrale Ortslagen sollen deshalb durch Regionalbudgets von den Ämtern und Kreisen ortskundig, flexibel und partizipativ entwickelt
werden können. - Für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel stehen Kommunen erhebliche Fördermittel zur Verfügung. Es gilt diese Mittel für eine integrierte soziale und ökologische Ortsentwicklung auch im ländlichen Raum zu nutzen. Das Land muss durch klare Leitlinien und Zielstellungen die Gemeinden auf diese Entwicklung hin orientieren.
- Nahwärmenetze werden gefördert, da sie es ermöglichen, günstig, preisstabil, solidarisch und klimaneutral zu heizen. Solche Wärmenetze machen die zentralen Ortslagen als Wohn- und Arbeitsorte wieder besonders attraktiv und können von kommunalen Stadtwerken oder als Energiegenossenschaften der Bürger*innen finanziert und betrieben werden.
- Wir unterstützen die Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen zu Planungsverbänden, die Schaffung von Stellen für Dorf-, Amts- und Kreisgebietsmanager*innen, die Erarbeitung regionaler, integrierter Siedlungsentwicklungskonzepte (RINSEK) und die Nutzung regionaler Flächennutzungspläne (rFNP). Die kommunalübergreifende Zusammenarbeit schafft Synergien, stärkt die Regionen und soll Voraussetzung für die Gewährung von Dorferneuerungsund/oder Städtebaufördermitteln sein.
Tourismus
Rund 15% der Menschen in unserem Land verdienen direkt oder indirekt ihren Lebensunterhalt mit dem Tourismus. Mecklenburg-Vorpommern ist besonders als innerdeutsches Reiseziel beliebt und konnte seine Übernachtungszahlen nahezu auf Vor-Corona-Niveau stabilisieren. Gleichzeitig sinkt die Tourismusakzeptanz unter den Einheimischen besonders in Hot Spots an der Küste, wie Usedom oder Rügen. Ebenso ist eine Abnahme der Zufriedenheit der Gäste festzustellen. Beides stellt uns vor Herausforderungen. Auf der einen Seite ist der Tourismus besonders für ländliche Räume eine Chance für wirtschaftliche Entwicklungen, auf der anderen Seite überfordert er im Übermaß schnell die Infrastruktur. Es gilt, eine gute Balance zwischen Tourismus als starkem Wirtschaftszweig, dem Erhalt und Ausbau der Wertschöpfung vor Ort und dem Bewusstsein über die Besonderheit unseres Landes herzustellen und zu etablieren. Die Menschen kommen nach Mecklenburg-Vorpommern, um Urlaub in einer intakten und einzigartigen Naturlandschaft zu verbringen. Es ist unsere Aufgabe, diese zu erhalten und den Tourismus nachhaltig für Mensch und Natur zu gestalten. Wir wollen erreichen, dass unser Bundesland das Land zum Leben bleibt und nicht nur ein Land zum Urlaubmachen.
- Touristische Großprojekte dürfen nur in Ausnahmefällen und nach eingehender Betrachtung der Verträglichkeit zur umgebenden Infrastruktur sowie sozialer und ökologischer Aspekte gefördert werden.
- Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, Digitalisierung und im Umbau zur Barrierefreiheit Förderung und gezielte Sichtbarkeit im Landesmarketing erhalten, damit die Wertschöpfung
vor Ort erfolgt. - Verpflichtende Gestaltungssatzungen für alle Kommunen, die touristische Abgaben erheben, um über Beteiligungsprozesse Einfluss auf die Gestaltung und Planung und damit auch auf die regionale Identität und Individualität
ihres Ortes zu behalten. - Einen verstärkten Saisonverkehr, der sicherstellt, dass Einwohner*innen und
Tourist*innen ihre Ziele auch ohne eigenes Auto erreichen können. - Zusätzliche Anreize für eine autofreie Anreise in den Urlaub mit einer Gästekarte, die regionsübergreifende Gültigkeit besitzt und eine kostenfreie Nutzung des ÖPNVs sowie Ermäßigung auf Vor-Ort-Angebote, wie bspw. Fahrradverleih, beinhaltet.
FINTA*
Frauen sowie Inter-Menschen, nicht-binäre -, Trans* Personen und Menschen ohne Geschlechtsidentität sind in unserer Gesellschaft in vielen Bereichen noch immer benachteiligt oder sogar ganz ausgeschlossen. Das gilt insbesondere in ländlichen Räumen, deshalb gibt es hier besonders viel zu tun, bis zum Beispiel die Istanbul-Konvention vollständig erfüllt ist. Einrichtungen, die sich mit Themen, die Frauen sowie Inter-Menschen, nicht-binäre -, Trans* Personen und Menschen ohne Geschlechtsidentität betreffen, beschäftigen, müssen von Land und Kommunen bedarfsgerecht finanziert werden.
- Alle Bürger*innen müssen an kommunalen Sitzungen und Ausschüssen teilnehmen können. Dafür muss eine aktive digitale Teilnahme ermöglicht werden. Ebenso sind familienfreundliche Sitzungszeiten sowie eine grundsätzliche Vereinbarkeit des kommunalen Engagements mit Familie, Ausbildung, Beruf und Ehrenamt unverzichtbare Voraussetzungen.
- Die Geburtsstationen sowie die Hebammenversorgung müssen abgesichert werden. Dafür ist nach Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses
eine flächendeckende, wohnortnahe Geburtshilfe in höchstens 40 Autominuten Entfernung erforderlich; außerdem eine ebenfalls flächendeckende
Vorsorge für Schwangerschaftsabbrüche und eine wirksame finanzielle Unterstützung der Haftpflichtversicherung von Hebammen seitens der Kommunen. - Die Frauenhausabdeckung im ländlichen Raum muss unbedingt verbessert
werden. Wenigstens 38 Frauenhausplätze sind in Mecklenburg-Vorpommern noch zu schaffen, um zumindest den Rechtsanspruch auf kosten- und barrierefreien Zugang für Betroffene häuslicher Gewalt nach Art. 4, §3 der Istanbul-Konvention zu erfüllen. - Für die Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Frauen sowie Inter-Menschen, nicht-binäre -, Trans* Personen und Menschen ohne Geschlechtsidentität-Quote in kommunalen Vertretungen im ländlichen Raum braucht das Land die Erfassung auch in Ämtern und Gemeinden, aufgeschlüsselt nach Orten.
- Mobilität in Land und Kommunen muss grundsätzlich gendergerecht geplant werden, damit schutzbedürftige Personen sich sicher und unbehindert
bewegen können. Gender Planning soll Frauen sowie Inter-Menschen, nichtbinäre -, Trans* Personen und Menschen ohne Geschlechtsidentität auch in den ländlichen Räumen u.a. durch bedarfsgerecht gut ausgeleuchtete Wege, Parkplätze, Spielplätze und erreichbare Schutzräume gleichberechtigt integrieren.
Wirtschaft
Mecklenburg-Vorpommern als Küsten- und Flächenland bietet mit seinen erneuerbaren Energien die besten Möglichkeiten für unsere Wirtschaft, lokal und regional zu produzieren und die Herausforderungen einer Transformation zu Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Klimaneutralität anzunehmen. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern stärken wir unsere Wirtschaft dabei sich klimaneutral und zukunftsfähig aufzustellen. Zusätzlich gibt es für viele Unternehmen Herausforderungen im bevorstehenden Generationenwechsel und darin, ausreichend Fachkräfte vor Ort zu gewinnen und zu halten, aber auch die Digitalisierung zur Verbesserung der Betriebsabläufe und zur eigenständigen Wertschöpfung effektiv zu nutzen. Dafür sind ein lebenswertes Umfeld und eine ausreichende Infrastruktur das A und O. Zentrale Anlaufstellen wie ein Welcome-Center in Form von One-Stop-Shops für Ansiedlung, Meldungen, Förderung und Vermittlung helfen unseren Unternehmen weiter. Gemeinsam mit den Bürger*innen vor Ort schaffen wir ein gutes Klima für grüne und zukunftsverantwortliche Unternehmungen.
- Die ökologische und soziale Transformation zu einer „Green Economy“, zu Kreislaufwirtschaft, nachhaltiger Beschaffung und Bioökonomie schafft langfristige und robuste Wachstums- und Innovationspotenziale und ist im Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung. Wir setzen uns dafür ein, dass ökologische und soziale Nachhaltigkeit ein starker Bestandteil kommunaler und regionaler Wirtschaftsentwicklung wird und Wirtschaftsförderung mit Kriterien der Nachhaltigkeit vergeben wird.
- Der Generationswechsel in Betrieben ist eine wichtige Station auf dem Weg in die Zukunft. Um hier Krisen wie z.B. durch Konflikte im Führungswechsel, Liquiditätsengpässe bei der Neuorientierung oder bei der Auflösung von Sanierungsstaus vorzubeugen, setzen wir uns für eine gezielte Förderung und Begleitung im Übergangsprozess ein.
- Einen vor Ort spürbaren Bürokratieabbau durch die Stärkung der WelcomeCenter und Umstrukturierung zu One-Stop-Shops, sowie eine engere und effizientere Begleitung der Unternehmen durch Unterstützung durchs Land, die Bildung von Netzwerken und die Beschleunigung von Digitalisierungsprozessen.
- Eine Gründungsoffensive mit Bonus für Gründer*innen im ländlichen Raum, Erfahrungsaustausch und Mentor*innenprogramm, sowie Ansiedlungsstrategie für Neugründungen der Digitalwirtschaft und Spitzentechnologie.
- Schnellere Genehmigungen durch bessere Einbindung von Bürger*innen vor Ort, mehr Personal in den Verwaltungen und eine bessere Kultur der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Verwaltung.
- Nachhaltig wirtschaftende Betriebe, die vorwiegend oder ausschließlich regional vermarkten und für die Region strukturell bedeutsam sind, brauchen eine bessere Förderung. Zudem sollen lokale Unternehmen vor Ort produzierten Strom aus Windkraft, Solarenergie und Biogas einfacher und günstiger beziehen können. Kommunen müssen vom Bund und vom Land mehr Unterstützung erhalten, um Beteiligungen an der Erzeugung erneuerbarer Energien im gesetzten Rahmen auch für ihre wirtschaftliche Entwicklung einsetzen zu können.
Digitalisierung
Gerade in unseren ländlichen Räumen können digitale Angebote weite Wege sogar überflüssig machen. Ausgerechnet hier klaffen allerdings aufgrund einer gescheiterten Digitalisierungspolitik nach wie vor große Lücken im Netz. Um der akuten Bedrohungslage durch Cyberangriffe gerecht werden zu können, muss in die sichere und nachhaltige Digitalisierung investiert werden. Dazu gehört IT-Sicherheit und Datenschutz, eine Open-Source-Strategie sowie die Absicherung der kritischen Infrastrukturen, zu denen auch Stadtwerke und andere kommunale Versorgungsunternehmen und Dienstleister zählen.rungen im bevorstehenden Generationenwechsel und darin, ausreichend Fachkräfte vor Ort zu gewinnen und zu halten, aber auch die Digitalisierung zur Verbesserung der Betriebsabläufe und zur eigenständigen Wertschöpfung effektiv zu nutzen. Dafür sind ein lebenswertes Umfeld und eine ausreichende Infrastruktur das A und O. Zentrale Anlaufstellen wie ein Welcome-Center in Form von One-Stop Shops für Ansiedlung, Meldungen, Förderung und Vermittlung helfen unseren Unternehmen weiter. Gemeinsam mit den Bürger*innen vor Ort schaffen wir ein gutes Klima für grüne und zukunftsverantwortliche Unternehmungen.
- Die Entwicklung Digitaler Innovationszentren (DIZ) soll vorangetrieben werden, um die Digitalkompetenz in den Kommunen und die Leistungsfähigkeit von Workation Places, Coworking Spaces und Startups sowie von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu stärken.
- Für die Digitalisierung der Verwaltung sollen einheitliche Softwarestandards entwickelt bzw. angewendet werden, welche den Schwerpunkt auf den Einsatz
von Open-Source-Software und die Einbindung regionaler Dienstleistungsunternehmen setzt. - Lokale und regionale Anbieter, wie Stadtwerke, sollten motiviert werden, gleichberechtigten Internetzugang auch in Gegenden anzubieten, die für national und international agierende Unternehmen nicht lohnenswert erscheinen.
- In den kommunalen Gebäuden und Einrichtungen sowie Bussen und Straßenbahnen des öffentlichen Nahverkehrs soll den Nutzenden kostenloses WLAN angeboten werden.
- Mit Nachdruck muss daran gearbeitet werden, dass die Kommunen ihre Dienstleistungen ihren Einwohner*innen via Online-Portal anbieten und Verwaltungsabläufe digitalisieren. Dabei muss ein hohes Maß an Aufmerksamkeit auf Datenschutz und IT-Sicherheit gelegt werden.
- Bürger*innen aller Altersgruppen sollen dabei unterstützt werden, Medien in ihrer Vielfalt sicher, kompetent und kritisch nutzen zu können. Angebote zur Medienbildung müssen ausgebaut und verstärkt im ländlichen Raum zugänglich gemacht werden.
Kultur
Wir wollen die Kultur in den Kommunen zukunftsfest machen. Bibliotheken, Jugendkunstschulen, Museen, Galerien oder Musikschulen aber auch eine Vereinsstruktur sind wichtige Faktoren, um Bildung zu fördern, Identität zu stärken, Gesellschaft zusammenzuhalten und die Regionen lebenswert zu erhalten. Zurzeit sind kulturelle Leistungen der Kommunen als freiwillige Leistungen nicht vor gravierenden Kürzungen geschützt. Aus diesem Grund fordern wir ein bundesweites Kulturfördergesetz, damit Kulturangebote nicht immer wieder grundlegend zur Diskussion stehen. Außerdem müssen die Förderkriterien an ländliche Bedürfnisse angepasst werden und bspw. höhere Fahrtkosten und größeren Vernetzungsbedarfe berücksichtigt werden.
- Zwischennutzungen von Leerstand für Künstler*innen und kulturelle Initiativen bringen Kunst und Kultur in die ländlichen Räume, beleben Ortskerne und Landschaften, machen sie bekannt oder neu erfahrbar und ziehen Gäste ebenso an wie Zuzug. Ein gezieltes Leerstandsmanagement in den Ämtern und Kreisen vermittelt Zwischennutzungen an künstlerische Projekte und triggert damit lokale Innovation.
- Künstler*innen sollen ihrer Kunst nachgehen und nicht komplexen Förderbürokratien. Kommunalen Verwaltungen fehlt weitgehend die kulturelle Kompetenz wie auch das Wissen um verfügbare Kulturförderung. Hier können qualifizierte Kulturagent*innen in Amtsbereichen oder ähnlich dimensionierten, freien kommunalen Zusammenschlüssen vernetzend, kuratierend und vermittelnd tätig werden.
- Kreiskulturräte bilden die Basisstruktur für ein vielfältiges kulturelles Leben im Land. Besonders in der Fläche verleihen sie engagierten aber oft prekär aufgestellten Kulturakteur*innen eine politische Stimme, und ohne sie verliert auch der Landeskulturrat jede Legitimation. Gemeinsam mit den Kreisen und den Kreisfreien Städten muss die Landesregierung endlich die in der sechsten
Wahlperiode bereits in Aussicht gestellte Finanzierung von Geschäftsstellen der Kulturräte umsetzen. - Die Kulturpolitischen Leitlinien für Mecklenburg-Vorpommern wurden bereits im August 2020 mit dem Landes- und den Kreiskulturräten verabschiedet. Zur konkreten Umsetzung der darin beschlossenen Handlungsempfehlungen soll die Landesregierung bis zur Mitte der Legislaturperiode ein detailliertes Programm vorlegen. Der finanzielle Rahmen dafür muss auch schon im kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 abgebildet sein.
Klimaschutz
Klimaschutz wird vor Ort umgesetzt. Dafür braucht es nicht nur Motivation und finanzielle Mittel, sondern auch Know-how. Für die Energiewende im ländlichen Raum kämpfen wir um Mehrheiten in den Gremien. Aber oft auch gegen Widerstände in der Verwaltung, die unter Personalmangel leidet und den Klimaschutz nicht als Pflichtaufgabe sieht. Dabei profitieren nachhaltig auch die Gemeindefinanzen, wenn gleich eine PV-Anlage mit aufs reparierte Dach gelegt und die Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wird, statt sie nochmals teuer Instand zu setzen. Gerade im ländlichen Raum, wo wir die Akzeptanz für die Energiewende brauchen, müssen wir allen Orientierung für Zukunftsinvestitionen geben. Wird in der Gemeinde ein Wärmenetz entstehen? Kann die Abwärme einer Biogasanlage, eines Elektrolyseurs oder eines Industriebetriebes genutzt werden? Oder muss jedes Haus eine eigene Wärmepumpe oder Heizung installieren?
- Wir wollen ein flächendeckendes Netzwerk von Klimamanager*innen in den Kreis-, Amts- und Stadtverwaltungen: Ein*e Klimaschutzmanager*in gibt der Verwaltung das Fachwissen, den Mut für zukunftsorientierte Entscheidungen und fungiert dabei als Beratungsstelle für die Kommunen.
- Wir wollen kommunale Wärmepläne auch für alle Ämter und amtsfreien Gemeinden: Deshalb halten wir an der flächendeckenden Verpflichtung aller Kommunen zur Wärmeplanung ohne Ausnahme fest. Nach Einführung der Verpflichtung muss das Land die Kosten im Rahmen der Konnexität vollständig übernehmen. Land und Kreise fordern wir auf, den Kommunen umgehend die Beantragung der Impulsförderung des Bundes nahezulegen und sie dabei zu unterstützen.
- Wir wollen mehr Teilhabe und Bürgerenergie, sowie die Menschen stärker zu kreativen Lösungen vor Ort ermuntern. Zusätzlich zur Bundesförderung bei Windenergienutzung brauchen wir einen Bürgerenergiefonds wie in Schleswig- Holstein für die Förderung weiterer Beiträge der Kommunen zur Treibhausgasminderung, um die Energiewende auch bei der erneuerbaren Wärme, klimaneutralen Mobilität, Energieeffizienz in Gebäuden und Quartieren und der Digitalisierung im Energiesektor voranzubringen.
- Wir wollen eine Landesförderung für Gebäude: Das Land MV soll die Dekarbonisierung im Wohnungsbestand zusätzlich unterstützen. Um Eigentümer bei der Investition zu unterstützen, muss ein Fördertopf auf Landesebene installiert werden, um zinsfreie Darlehen für Eigentümer nutzbar zu machen. Oftmals scheitert eine Investition an der hohen Anfangsinvestition, die damit abzufedern wäre.
- Wir wollen einen Wettbewerb um klimaneutrale Dörfer und Gemeinden entfachen. In zwei Kategorien (Dörfer bis 500 Einwohner*innen; Gemeinden bis 2500 Einwohner*innen) sollen alldiejenigen ausgezeichnet und mit Geldpreisen prämiert werden, die bis 2030 klimaneutral sind. Besondere Preise gibt es dabei für innovative Lösungen, die auf andere Dörfer übertragen werden können. So wird das Dorf belebt, um ein gemeinsames Ziel zusammengeschweißt und das Klima effektiv geschützt.
Bürgerschaftliches Engagement
Bürgerschaftliches Engagement in seiner ganzen Breite macht besonders auf dem Land den Unterschied in der Lebensqualität. In den Dörfern gibt es zahlreiche Initiativen und soziokulturelle Vereine, die soziale Treffpunkte, sogenannte „Dritte Orte“, schaffen. Diese gilt es zu unterstützen, da Defizite in der sozialen Infrastruktur gravierende Folgen für das soziale Miteinander und den Dialog haben. Sie verschärfen Einsamkeitserleben und soziale Isolation. Auch um Polarisierungen von unterschiedlichen Milieus und Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken und antidemokratischer Kräfte einzudämmen, bedarf es dieser dritten Orte, die auf Partizipation und Austausch setzen. Die Ehrenamtsstiftungen von Bund und Land leisten einen wichtigen Beitrag, die Aktiven zu unterstützen. Darüber hinaus bedarf es weiterer Unterstützung.
- Eine finanzielle Stärkung der Kommunen mit einer ansprechbaren Verwaltung, die Beratung und Vernetzung der Aktiven übernimmt, ist notwendig.
- Kommunen sollen die zivilgesellschaftlichen Aktiven, die sich für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts einsetzen, durch die Bereitstellung von Ressourcen unterstützen und eine aktive Anerkennungskultur des Engagements betreiben.
- Förderungsprogramme müssen niedrigschwellig angelegt sein, Eigenarbeit (nicht monitär) muss als Erbringung von Eigenanteilen ermöglicht werden. Ein differenzierter Engagementsetat soll in künftigen Landes- und Kommunalhaushalten ausgewiesen sein und auf Landesebene einem federführenden Fachressort mit einer entsprechenden Koordinierungsstelle zugewiesen werden.
- Ein Engagementsportal und eine Engagements-App können helfen, um bürgerschaftlich Engagierte zu registrieren, zu vernetzen und zu informieren. Die Erfassung von freiwilligen Einsätzen in Zeitkonten kann ihre Vereinbarkeit mit hauptamtlichen und privaten Tätigkeiten erleichtern und als Grundlage für spätere Anerkennung dienen.
- Ein Verfassungsvorbehalt soll explizit verfassungsfeindliche Kräfte aus jeglichen Programmen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements ausschließen.
Finanzen
Viele Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sind stark verschuldet und haben dadurch in ihren Finanzen keinen Spielraum, die Vorstellungen der Bürger*innen vor Ort umzusetzen. Doch es fehlt nicht nur Geld in den Haushalten der Kommunen: Fördergelder werden nicht abgerufen oder sind von vorn herein aufgrund des hohen Eigenanteils nichts abrufbar. So gibt es für finanziell schlecht aufgestellte Kommunen über Jahre hinweg kaum eine Perspektive. Die Förder- und Entwicklungslogik unterliegt dabei einem kapitalen Fehler. Die Entwicklung der ländlichen Räume wird weitestgehend als ein Unterkapitel der Landwirtschaftsförderung betrachtet. Dabei sind in MV nur ca. 2 % der Menschen, die in ländlichen Räumen leben in der Agrar-, Forst- oder Fischereiwirtschaft tätig. Wir brauchen also eine ländliche Entwicklungsund Förderpolitik, die in erster Linie die 98% der Menschen in den Blick nimmt. Dafür wollen wir die bisherige Förderlogik aufbrechen, die Entwicklung der ländlichen Räume von der Landwirtschaft lösen, stattdessen in die Wirtschafts- und Sozialförderung integrieren und auf Basisdemokratie und Subsidiarität setzen. Wir wollen den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern endlich wieder die Möglichkeit geben, in ihre Zukunft zu investieren, statt nur den Ist-Zustand zu verwalten.
- Ein kommunaler Investitionsfonds soll besonders herausgeforderten Gemeinden Zukunftsinvestitionen ermöglichen.
- Grund und Boden sollen vermehrt durch landeseigene Mittel in kommunales Eigentum rücküberführt und ausschließlich in Pachtverhältnissen für Private zugänglich gemacht werden. Dies erhöht die Einnahmen der Gemeinden langfristig und dauerhaft.
- Bürgerhaushalte und Regionalbudgets sollen ermöglicht werden, um Gemeinden und Kreisen angemessene finanzielle Spielräume für selbständige haushälterische Schwerpunktsetzungen zu gewähren.Den Regionen soll als Ziel ein Anteil an den raumrelevanten Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes (d.h. EFRE, ESF, ELER, GAK, Städtebauförderung und Landesprogramme) in einen Regionaletat eingespeist werden. Innerhalb der Regionen wird so der Zugang zu Fördermitteln vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert.
- Die Einrichtung eines Regionaletats ist an Zielvereinbarungen zu knüpfen, die Region und Land bzw. Kreis untereinander abstimmen. Diese Ziele sollen neben ökonomischen auch soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen. Auf Grundlage des Koordinierungsrahmens und bestehender regionaler Konzepte erarbeiten die Regionen ihre Entwicklungsstrategie. Die Mittel des Regionalbudgets sollen basisdemokratisch nach dem Community Led Local Development Prinzip eingesetzt werden.
Bildung
Bildung schafft die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben und für echte gesellschaftliche Teilhabe. Wir brauchen interessierte, kreative und gut ausgebildete Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Ländlicher Raum ist Lebensraum und muss als solcher attraktiv gestaltet sein: Eine hochwertige Betreuung in den Kindergärten und gut ausgestattete Schulen sind zentral, um den ländlichen Raum vor dem Aussterben zu bewahren, junge Menschen vor Ort zu halten, den Zuzug junger Familien zu ermöglichen und der Armut entgegenzuwirken. Eine qualitativ hochwertige Bildung und ortsnahe Kindertagesbetreuung ist Lebenselixier für unsere Zukunft, in der Stadt und auf dem Land. Sie ist die beste Investition, die wir tätigen können. Kein Kind darf auf der Strecke bleiben, weil gute Bildung nicht erreichbar ist. Gute Bildung muss deshalb überall erreichbar sein, beginnend mit der Kita und nicht endend mit dem Schlabschluss. Schulen im ländlichen Raum sind nicht nur Bildungswerkstatt für Schüler*innen, sondern auch Kulturkosmos für den Ort, sie müssen deshalb gut ausgestattet und auch nach dem Unterricht nutzbar sein. Sie sind Begegnungs- und Bildungsort für alle. Für die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum und zur Bekämpfung von Kinderarmut unabdingbar. Um diese zu erreichen muss nicht nur ein Mindestpersonalschlüssel eingeführt, sondern auch ausreichend Zeit für die pädagogische Arbeit ermöglicht werden.
- Schulentwicklungsplanung muss Schulstandorte so planen, dass Schulwege nur so lang sind, dass Schüler*innen auch in der Freizeit Zeit für Engagement haben.
- Schulen sollen vornehmlich als Gesamt- und Ganztagsschulen gebildet werden, um zum Einen Schulen wohnortnah auch im weiterführenden Bereich zu erhalten und zum Anderen durch in den Unterricht einbezogene außerschulische Angebote vielfältige Auseinandersetzung mit dem täglichen Umfeld zu ermöglichen.
- Schulgebäude und -höfe müssen im ländlichen Raum auch nach der eigentlichen Schulzeit nutzbar sein. Sie sind so zu gestalten, dass sie Lust auf Schule machen.
- Weiterführende Schulen sollten kreativ zusammenarbeiten, um Schulstandorte, aber auch die Schulqualität zu erhalten. Hier sind digitale Formate denkbar, für die Schulen flächendeckende und stabile Internetverbindungen brauchen. In diesem Zusammenhang braucht es Weiterbildungen für Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal, die auf dem Land und nicht in den Städten stattfinden.
- Jedes Kind muss wohnortnah ein gutes Schulangebot haben, unabhängig davon ob es besondere Förderbedarfe hat, hochbegabt ist oder ein*e Schüler*in ohne besondere Bedarfe ist. Hierzu werden multiprofessionelle Teams gebraucht, die den Bedürfnissen aller Kinder gerecht werden und so die individuellen Fähigkeiten der einzelnen Schüler*innen fördern.
- Umweltbildung und Bildung für Nachhaltige Entwicklung sind im Rahmen der Ganztagsschule und der außerschulischen Bildung besonders zu fördern, um bei den Schülerinnen und Schülern ein Bewusstsein für ihre zukünftige Verantwortung für den ländlichen Raum zu entwickeln. So werden Grundlagen
für künftige Fachkompetenz gelegt. An den Universitäten und Berufsschulen des Landes sollen diese Grundlagen in den Studiengängen und Berufsausbildungen weiter ausgebaut werden. Auch die Erwachsenenbildung, z.B. von Landwirt*innen für Gewässerschutz, Umwelt und Nachhaltige Entwicklung im Rahmen eines lebenslangen Lernens ist ausdrücklich erwünscht und muss vom Land gefördert werden.
Vielfältige Natur
Unsere ländlichen Regionen sind mit der vielfältigen Natur ein Reichtum unseres Bundeslandes. Eine intakte Natur ist von unschätzbarem Wert an sich, aber auch Lebensversicherung und gesundheitsfördernder Raum und Grundlage für eine zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung. Feldwege, Alleen, Feldhecken und Moore sowie naturnahe Wälder und Küsten wollen wir als bedeutungsvolles Kultur- und Naturerbe und dorfverbindende Elemente bzw. Naherholungsraum schützen und entwickeln, denn sie prägen den Charakter der ländlichen Regionen. Wir wollen eine vielfältige, ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft zielgenauer fördern und über bio-regionale Gemeinschaftsverpflegung Landwirt*innen neue Absatzwege und weiterverarbeitendes Gewerbe gezielt ansiedeln um die Wertschöpfung in der Region zu halten. So schaffen wir Planungssicherheit für Landwirt*innen und ermöglichen allen Menschen den Genuss von gesunden Produkten aus der eigenen Region.
- Besser ausgestattete Kommunalverwaltungen für einen effektiveren Natur-, Klima- und Umweltschutz.
- Mehr Naturschutzstationen, welche die Menschen informieren, beteiligen und dazu einladen, selbst und gemeinsam mit anderen aktiv zu werden.
- Kommunen sollen auf ihren Flächen eine Vorbildfunktion wahrnehmen und in Landpachtverträgen eine ökologische Bewirtschaftung verankern, bzw. die Nutzung von Pestiziden ausschließen und Naturschutzmaßnahmen vereinbaren.
- Regelungen für dezentrale und mobile Schlachtmöglichkeiten bis hin zur Weideschlachtung und der Abkehr von Großschlachtbetrieben reduzieren die Transportwege. Das ist gut für die Tiere und gut fürs Klima.
- Kommunale Verpflegungseinrichtungen wie Kantinen, Schul-Caterer und Mensen sollen mit mehr ökologisch und regional erzeugten Lebensmitteln und mehr pflanzliche Alternativen im Essen als Vorbild vorangehen und dabei schrittweise die Nachfrage nach bio-regionalen Produkten erhöhen. Indem wir bio-regionale Wertschöpfungsstrukturen für die Gemeinschaftsverpflegung fördern, stärken wir auch die regionale, nachhaltige, klimafreundliche Landwirtschaft. Mit der regionalen Beschaffung und Verarbeitung sichern und schaffen wir zugleich neue Arbeitsplätze in den Regionen und stärken die Stadt-Land- Kooperationen.
Landwirtschaft
Auch viele konventionelle Landwirt*innen wollen bzw. arbeiten bereits aktiv und erfolgreich an einer zukunftsfähigen Entwicklung und Wiederbelebung unserer Kulturlandschaft. Sie gilt es zu unterstützen und Leistungen für Klima, Umwelt, Tierschutz und Dorfentwicklung entsprechend zu honorieren. Wir wollen alle Landnutzenden beim umwelt-, klima- und tierschutzgerechten Umbau und die gemeinnützigen Leistungen der Landwirt*innen unterstützen, auch durch die Stärkung egionaler Wertschöpfungsketten. Zahlreiche Flüsse und Seen sowie die Ostsee-Küste prägen unsere ländlichen Räume. Durch überfischte Bestände und Einflüsse der Klimakrise auf ihre Reproduktion und den notwendigen Fangbeschränkungen ist die Küstenfischerei jedoch in ihrer Existenz bedroht und damit auch ein Teil unserer Küstenkultur und unserer touristischen Attraktivität. Sie gilt es zu erhalten, durch eine Pflege der Fischbestände und durch vielseitige Vermarktungsansätze. Wir wollen der Fischwirtschaft helfen sich über die reine Fischerei hinaus vielfältiger aufzustellen, um sie als regionalen Wirtschaftszweig wie auch als Kulturgut zu erhalten.
- Hochwertige Regionalmarken mit überregionaler Ausstrahlung sollen den Fischer*innen in der Verwertung der verbliebenen Fischmengen eine höhere
Wertschöpfung bringen. Nötig ist aber auch die Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen für die Fischer*innen. Der Aufbau von Vermarktungsnetzwerken, touristische Ausflugsangebote, Unterstützung von Forschungsprojekten oder Mitwirkung bei der Bekämpfung von Havarien oder der
Meeresverschmutzung bieten mögliche Lösungen. - Für die neuen, nachhaltigen Bewirtschaftungsformen der Paludikultur, Aquaponik und Agroforstsystemen gilt es, Wertschöpfungsketten aufzubauen. So kommt mehr Gewinn bei regionalen Produzent*innen an.
- Initiativen und Unternehmen zur Nahversorgung und zur Direktvermarktung sowie zur regionalen Verarbeitung und Weitervermarktung wollen wir strukturell unterstützen, so dass sie sich langfristig selbst tragen.
- Dorf- oder Regionalläden sollen gefördert werden, um Produkte aus regionalen Mühlen und Molkereien bzw. aus mobilen Käsereien, handwerklichen Bäckereien im Ort sowie regionale landwirtschaftliche Erzeugnisse auch im Nichtnahrungsmittelbereich zusammen mit anderen Dienstleistungen gebündelt zu vermarkten. Das schafft ländliche Treffpunkte und stiftet Verbindungen zwischen Produzent*innen und Verbraucher*innen.
Gesundheitsversorgung
Eine gute Gesundheitsversorgung muss landesweit sichergestellt sein, allen Bürger*innen auch in der Fläche zur Verfügung stehen und mit möglichst kurzen Wegen erreichbar sein. Die gesundheitliche Versorgung muss verbessert werden, dass gilt vor allem für ländlich geprägte Regionen, in denen der Weg zum Arzt weit und die Mobilität begrenzt ist. Wir wollen gesundheitliche Versorgung und sozialen Raum miteinander verbinden. Um in Zeiten vielfältiger Krisen, die Menschen zunehmend in Notlagen verschiedenster Art bringen, erste Hilfsangebote zu gewährleisten, brauchen wir auch im ländlichen Raum ein breit aufgestelltes Beratungsangebot.
- Wir brauchen über das Land verteilt gut vernetzte Angebote von wohnortnaher hausärztlicher Versorgung und ambulanter Pflege bis hin zu hochspezialisierten Zentren. Zu diesem Netz zählen Facharztpraxen mit Zweigniederlassungen in der Fläche, erreichbare Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung ergänzt um Portalkliniken, die als wichtige Anlaufstelle für medizinische Notfälle Versorgungslücken in der Fläche schließen können, und über das Land verteilte Krankenhäuser der Maximalversorgung. In diesem Versorgungsnetz müssen auch Kinder- und Geburtskliniken und die Versorgung von Extrem-Frühchen (Level I) berücksichtigt werden.
- Gesundheitskioske sind dabei ein wichtiger Baustein. Die Bevölkerung kann sich in den Kiosken zu gesundheitlichen und sozialen Belangen beraten lassen und muss Dank Telemedizin für Untersuchungen nicht mehr weit fahren. Wir betrachten die Gesundheitskioske als Impuls in ländliche Räume und wollen die Kioske deshalb als ergänzende Funktion beispielsweise an Bushaltestellen, Ladestationen, Bibliotheken oder Landbahnhöfen und den beteiligten Gemeinden umsetzen. Sie verbinden die soziale und gesundheitliche mit der mobilen Vorsorge auf dem Land. Wir wollen die Gesundheitskioske mit den Gemeinden und Landkreisen in kommunaler Trägerschaft gestalten.
- Eine ausreichende Finanzierung der Gemeinden für die Bereitstellung von Gemeinderäumen, digitaler Infrastruktur (auch für die Möglichkeit digitaler Beratung), sowie mobiler Varianten (z. B. Infobusse) ist unverzichtbar und sollte angesichts der Preisentwicklung auch dynamisiert werden.
- Beratung für Menschen in Krisensituationen oder Notlagen gehört zur Daseinsfürsorge und sollte auch im ländlichen Raum eine Selbstverständlichkeit sein.
- Um Vielfalt und Kontinuität bei den Angeboten zu gewährleisten muss Förderung, auch kleiner Träger, institutionell und nicht Projektgebunden erfolgen.
- Ein flächendeckendes Angebot von Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen, psychiatrischen Kliniken u.ä. Therapeutische Angebote dürfen kein Privileg für Menschen in Städten sein, sondern müssen auch im ländlichen Raum einfach zugänglich sein. Ausbildungen in entsprechenden Bereichen müssen finanziell gefördert werden. Zudem soll die Gründung psychiatrischer Kliniken von Kommunen unterstützt werden.