Zum zugesicherten Verbleib des Rettungshubschraubers Christoph 34 in Güstrow erklärt der bündnisgrüne Landesvorsitzende Ole Krüger:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Standort des Rettungshubschraubers Christoph 34 in Güstrow bleibt. Eine Verlegung hätte zwar zu einer besseren Versorgung in Westmecklenburg geführt, dafür aber an anderen Stellen Lücken gerissen.
Nun muss im Rahmen der aktuellen Landesplanung ein weiterer Luftrettungsstandort im Westen Mecklenburg-Vorpommerns in Betracht gezogen werden. Schon jetzt ist absehbar, dass die jährlich steigende Zahl der notwendigen Rettungsflüge im Land irgendwann nicht mehr von drei Standorten abgedeckt werden kann. Deshalb weise ich nochmals darauf hin, dass das Landeskatastrophenschutzgesetz (§34 LKatSG) ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, Landesmittel des Katastrophenschutzes für Zwecke des Rettungsdienstes einzusetzen.
Gesundheitsministerin Drese muss sich mit dem für Katastrophenschutz zuständigen Minister Pegel abstimmen und sicherstellen, dass bei der aktuellen Planung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern auch die notwendigen Kapazitäten für den Katastrophenschutz berücksichtigt werden. Denn medizinische Notfälle machen auch im Katastrophenfall keine ‚Pause‘. Ein vierter Luftrettungsstandort ist alternativlos.“