Zu den Wohnungsdurchsuchungen bei 50 Rechtsextremist*innen in elf verschiedenen Bundesländern, äußern sich die Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern:
Weike Bandlow: „ Wir begrüßen es sehr, dass der Generalbundesanwalt in Aktion getreten ist und das BKA mit den Wohnungsdurchsuchungen beauftragt hat. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, was viele szenekundige, zivilgesellschaftliche Akteur*innen und meine Partei immer wieder betont haben: Der Rechtsextremismus ist die größte innere Bedrohung für unserer Demokratie. Daher hätten wir uns eine derartige Aktion schon deutlich früher gewünscht. An dieser Stelle danken wir allen antifaschistischen Aktivist*innen und Journalist*innen, für die unermüdliche Recherchearbeit! Ihr tragt jeden Tag dazu bei, dass unsere Demokratie wehrhaft bleibt. Nun müssen wir hoffen, dass die Ermittlungen der Behörden Früchte tragen und dem Rechtsstaat heute ein empfindlicher Schlag gegen die militante Neonazi-Szene gelungen ist. “
Ole Krüger: „ Die Durchsuchung beim Greifswalder Neonazi Stanley Röske und die Hausdurchsuchungen in Güstrow, Demmin und Pasewalk führen uns mal wieder vor Augen, dass rechtsextreme Netzwerke nicht an den Haustüren ihrer Mitglieder enden, sondern sich über das gesamte Bundesgebiet und darüber hinaus erstrecken. Auch wenn es heute in Mecklenburg-Vorpommern endlich Hausdurchsuchungen gab, muss uns allen klar sein, dass hier dennoch sehr viel Arbeit vor uns liegt, wenn wir den braunen Sumpf trockenlegen wollen. Daher bin ich sehr froh darüber, dass der Ermittlungsgegenstand des hiesigen NSU-Untersuchungsausschusses auf weitere rechtsextreme Vereinigungen ausgedehnt wurde. Ich bin mir absolut sicher, dass unsere Landtagsabgeordneten nicht eher Ruhe geben, bis alle ungeklärten Fragen beantwortet und das wahre Ausmaß der Neonazi-Szene in MV aufgedeckt wurde. “
Hintergrund: Seit den frühen Morgenstunden durchsucht das Bundeskriminalamt die Wohnungen von 50 Rechtsextremist*innen in elf Bundesländern. Gegen die beschuldigten Personen wird unter anderem wegen der versuchten Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Betreibung eines verbotenen Neonazi-Vereins ermittelt.