Dazu erklärt Ole Krüger, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern:
„Dieses Gerichtsurteil ist nicht akzeptabel. Ein Mordaufruf ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt – egal wo, egal gegen wen, egal wann. Das dieser offene Gewaltaufruf mit gerichtlichem Urteil in der Öffentlichkeit gebilligt wird, setzt ein verheerendes Zeichen in unsere Gesellschaft.
Dieses Urteil sichert all Jene juristisch ab, die den offenen Meinungsaustausch – unter Androhung von Gewalt – unterdrücken wollen, ohne den unsere Demokratie nicht leben kann. Wie sollen sich Menschen ehren- oder hauptamtlich in demokratischen Parteien engagieren, wenn sie Angst vor Gewalt haben müssen? Die Stadt Zwickau muss umgehend gegen dieses Urteil in Widerspruch gehen.“