Gutes Klima für Wildbienen & Co.
Rettet die Artenvielfalt!
Kleine Tierchen mit großer Wirkung
Was ist passiert?
Intensive Landnutzung, Versiegelung von Bodenflächen, Pestizideinsatz, Nährstoffbelastung von Gewässern und Grundwasser – die negativen Folgen unserer Lebensweise für Natur und Umwelt sind deutlich sichtbar. Viele Arten in Mecklenburg-Vorpommern sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht: heimische Wildpflanzen, Wildbienen und andere Insekten, bis hin zu Vögeln und anderen Kleintieren. Selbst früher allgegenwärtige, vergleichsweise anspruchslose Arten finden in der intensiv bewirtschafteten Landschaft heute kaum noch Lebensraum, Nistplätze und Nahrung.
Viele Wildbienenarten sind auf ganz bestimmte Futterpflanzen und Nistplätze spezialisiert. Es ist deshalb unumgänglich, dass flächendeckend vielfältige Lebens- und Nahrungsräume für Wildbienen und andere Insekten erhalten bzw. wiederhergestellt werden.
Randstreifen und blühende Pflanzen auf dem Acker wurden in den letzten Jahrzehnten immer stärker auf Kosten großer, eintöniger Felder zurückgedrängt. Die starke Düngung und intensive Mahd der Wiesen hat zudem zu einem starken Rückgang von Wildblumen geführt. Die Blüte von Raps oder Sonnenblumen dauert nur wenige Wochen. Die übrige Zeit ist das Pollen- und Nektarangebot oftmals nicht ausreichend, wodurch die (Wild)-Bienen es schwer haben, ihre tägliche Nahrung zusammenzutragen.
Eine entscheidende Rolle spielt der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft. Pestizide, vor allem Neonikotinoide, stören die Orientierungsfähigkeit und schädigen das Immunsystem von Hummeln und anderen Wildbienen. Die Bienen nehmen die Chemikalien beim Besuch der Blüten auf. Herbizide wie z. B. das Totalherbizid Glyphosat vernichten zudem die Wildkräuter auf unseren Feldern und damit die Nahrungsgrundlage der Insekten.
Was wollen wir?
- durch nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden und den Ausbau von Ökologischer Landwirtschaft auf 20 % bis zum Jahr 2025
- durch flächendeckende Förderung der Biodiversität auf Grünland und Ackerflächen sowie im Wald
- durch Auflegen von verbindlichen Biodiversitätsplänen in Landkreisen und Kommunen
- durch eine umweltgerechte Verpachtung öffentlicher Flächen
- durch Anlegen von Wegrainen, Dauerblühstreifen, Pflanzung von Hecken, Baumreihen und Alleen
- durch die Nutzung kommunaler Grundstücke für einheimische Wildpflanzenbestände
- durch mindestens 10 Meter breite Puffer- und Schutzstreifen an Gewässern zur Verminderung von Dünger- und Pestizideinträgen
- durch den Schutz und die Renaturierung von Mooren
- durch Erhalt und Ausdehnung bestehender Ausbreitungsgebiete für Tiere und Pflanzen
- durch die Schaffung zusammenhängender Nist-, Brut-, Aufzugs- und Nahrungsgebiete
- durch den verpflichtenden Ausweis von 10% Brachflächen bei landwirtschaftlichen Flächen
durch Senkung des Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft um mindestens 50 % bis 2025
durch ein Verbot von Pestiziden in NATURA 2000-Schutzgebieten und Wasserschutzgebieten
durch ein Verbot von Pestiziden in öffentlichen Parks, Grünanlagen und auf Sportplätzen
durch Bindung der Verpachtung öffentlicher Flächen an den Verzicht auf Pestizid
- durch die Begrenzung der Flächenversiegelung und den Rückbau versiegelter Flächen
- durch tatsächlichen Ausgleich statt Kompensationszahlungen bei Verlust von unversiegelten Flächen
- durch nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden und den Ausbau von Ökologischer Landwirtschaft auf 20 % bis zum Jahr 2025
- durch flächendeckende Förderung der Biodiversität auf Grünland und Ackerflächen sowie im Wald
- durch Auflegen von verbindlichen Biodiversitätsplänen in Landkreisen und Kommunen
- durch eine umweltgerechte Verpachtung öffentlicher Flächen
- durch Anlegen von Wegrainen, Dauerblühstreifen, Pflanzung von Hecken, Baumreihen und Alleen
- durch die Nutzung kommunaler Grundstücke für einheimische Wildpflanzenbestände
- durch mindestens 10 Meter breite Puffer- und Schutzstreifen an Gewässern zur Verminderung von Dünger- und Pestizideinträgen
- durch den Schutz und die Renaturierung von Mooren
- durch Erhalt und Ausdehnung bestehender Ausbreitungsgebiete für Tiere und Pflanzen
- durch die Schaffung zusammenhängender Nist-, Brut-, Aufzugs- und Nahrungsgebiete
- durch den verpflichtenden Ausweis von 10% Brachflächen bei landwirtschaftlichen Flächen
durch Senkung des Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft um mindestens 50 % bis 2025
durch ein Verbot von Pestiziden in NATURA 2000-Schutzgebieten und Wasserschutzgebieten
durch ein Verbot von Pestiziden in öffentlichen Parks, Grünanlagen und auf Sportplätzen
durch Bindung der Verpachtung öffentlicher Flächen an den Verzicht auf Pestizid
- durch die Begrenzung der Flächenversiegelung und den Rückbau versiegelter Flächen
- durch tatsächlichen Ausgleich statt Kompensationszahlungen bei Verlust von unversiegelten Flächen