Bezahlkarten für Geflüchtete müssen diskriminierungsfrei sein

Ergänzend zu der Position, die die bündnisgrüne Landtagfraktion während der letzten Sitzungswoche bezogen hat, äußert sich Katharina Horn, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete:

„Das Beispiel der ‚SocialCard‘ in Hannover zeigt, dass der diskriminierungsfreie Zugang zu Bargeld und zum bargeldlosen Zahlungsverkehr für Geflüchtete bei gleichzeitiger Entlastung der Verwaltungen möglich ist. Wenn wir über die Einführung einer solchen Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern diskutieren, muss dies der Maßstab sein. Jegliche Form einer faktischen Residenzpflicht oder Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch die Einführung einer solchen Karte lehnen wir ebenso entschieden ab wie das Ziel, mit der Karte eine Abschreckung Hilfesuchender zu erreichen.

Idealerweise nutzen Bund und Länder die Gelegenheit, um die diskriminierende Sondergesetzgebung für Geflüchtete, wie sie im Asylbewerberleistungsgesetz fortbesteht, endlich zu beenden. Unser langfristiges Ziel bleibt die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle und die nahtlose Integration von Geflüchteten in die regulären Sicherungssysteme. Gleichzeitig muss der Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete erleichtert werden, da die meisten derzeit kaum die Möglichkeit dazu haben.“