Betroffene des DDR-Zwangsdopings müssen ein Anrecht auf Rehabilitierung haben

Anlässlich des gestrigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts erklärt der bündnisgrüne Landesvorsitzende Ole Krüger:

„Ich bedauere das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts außerordentlich. Hier wurde eine formaljuristische Entscheidung getroffen, die am eigentlichen Sinn des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes vorbeigeht. Nämlich Opfergruppen des SED-Regimes zu unterstützen und zu rehabilitieren. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert. Die Opfer des DDR-Staatsdopings müssen schnellstmöglich explizit als Opfergruppen in das Rehabilitierungsgesetz aufgenommen werden. Dies wäre folgerichtig und entspricht dem aktuellen Forschungsstand sowie der Expertise der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Zahlreiche DDR-Sportler*innen leiden noch heute unter den Spätfolgen des erzwungenen Dopings. Sie haben ein Recht auf Wiedergutmachung. Die derzeitige gesetzliche Regelung ist jedoch nicht nur langwierig und umständlich, sondern macht eine Inanspruchnahme nahezu unmöglich. Ähnlich wie bei den ehemaligen politischen Häftlingen ist es kaum möglich, die Spätfolgen zweifelsfrei dem Doping oder der Haft zuzuordnen. So gelingt es nur jeder*m zehnten Antragsteller*in, entschädigt zu werden. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, für eine unbürokratischere und schnellere Entschädigung zu sorgen. Nun ist es höchste Zeit, dies umzusetzen. Wer nachweisen kann, dass er/sie aus politischen Gründen inhaftiert oder zur Einnahme von Dopingmitteln gezwungen wurde, muss einen pauschalen Entschädigungsanspruch erhalten.“