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27.11.2020

Konflikt um den Buchenwald „Heilige Hallen“: „Naturschutz wird für finanzielle Interessen ignoriert!“

 

Vor dem Hintergrund der anhaltenden öffentlichen Kritik - unter anderem durch den prominenten Waldexperten Peter Wohlleben - an den forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Flora-Fauna-Habitat (FFH) „Wälder bei Feldberg mit Breitem Luzin und Dolgener See“ verweisen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern auf die grundsätzlichen Probleme, die mit diesem Konflikt offensichtlich werden. So hat die Landesregierung eine seit Jahren völlig unzureichende Agenda zum Thema Naturschutz im Wald und ein Transparenzproblem.

Hierzu Arndt Müller, Naturschutzexperte und Kandidat zur Landtagswahl 2021 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Ich sehe im Umweltministerium keinen Plan, wie der Naturschutz im Wald umgesetzt werden soll. Es gibt weder ministerielle Vorgaben an die Landesforstanstalt zu Naturschutzzielen im Wald, noch eine organisierte Zusammenarbeit von örtlich zuständigen Umwelt- und Forstämtern zu Naturschutzfragen. Auch gibt es keine Verordnung oder einen Erlass, wie Rechtsverstöße in FFH-Gebieten festgestellt und geahndet werden sollen. Die jüngst von Umweltminister Backhaus verkündeten 20 Millionen Euro für den Landeswald ändern an diesem grundsätzlichen Notstand bei Planung und Vollzug von Naturschutz im Wald gar nichts. Klare Vorgaben des Ministeriums zu den Naturschutzaufgaben der Landesforstanstalt sind zwingend notwendig. Stattdessen herrscht seitens der Landesregierung ein enormer ökonomischer Druck auf die Forstämter, hohe Holzerlöse zu erzielen. Wir fordern deshalb, in Wald-Schutzgebieten konsequent die Naturschutzziele und nicht die ‚schwarze Haushalts-Null‘ in den Vordergrund zu stellen.

Es ist zudem völlig unverständlich, warum das Forstamt Lüttenhagen als örtlich zuständige Forstbehörde Informationen zu Waldbaumaßnahmen im betroffenen FFH-Gebiet zurückhält. Die Öffentlichkeit hat auf Grundlage entsprechender Informationsfreiheitsgesetze ein Recht darauf, die Details zu erfahren. Die Verweigerung von Informationen ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch einer öffentlichen Forstverwaltung unwürdig. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern hierzu schnelle und umfassende Transparenz.“

Das besonders wertvolle Naturschutzgebiet „Heilige Hallen“ liegt in jenem FFH-Gebiet, das nach EU-Recht vor negativen Veränderungen zu schützen ist. Die dort umgesetzten forstwirtschaftlichen Maßnahmen sind geeignet, das FFH-Gebiet und auch das Naturschutzgebiet zu schädigen.

„Es gibt jedoch überhaupt kein Verfahren bei der Naturschutz- und Forstverwaltung des Landes, solche Eingriffe in ihren Auswirkungen auf das Schutzgebiet zu bewerten. Das ist jedoch dringend notwendig“, kritisiert Müller.

Jede Planung, zum Beispiel für einen Forstweg, muss sich in einem solchen FFH-Gebiet einer so genannten FFH-Verträglichkeitsprüfung unterziehen. Die forstwirtschaftlichen Planungen müssen dies laut Meinung des Landes-Umweltministeriums nicht. Das kritisieren die BÜNDNISGRÜNEN und verweisen dazu auf einen aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen.  Darin wird eine solche FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Forstwirtschaft in Schutzgebieten gefordert.

 

 

Kategorien:Pressemitteilung Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
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