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23.06.2010

Hochschulen bleiben Kosten sitzen

Die Landesregierung hat nun dem Landtag den Entwurf eines neuen Landeshochschulgesetzes vorgelegt. In den Wochen davor wurde dieser Entwurf mit den Hochschulen im Land abgestimmt. Nun wird deutlich, dass die Landesregierung die Warnungen der Hochschulen zu den entstehenden Kosten in den Wind geschlagen hat und die Hochschulen auf den Kosten des neuen Gesetzes sitzen bleiben. Die Einführung von Weiterbildungsguthaben für besonders schnelle Studierende wird erhebliche Kosten für die Hochschulen bringen. Vorgesehen ist, dass schnelle Studierende Weiterbildungsveranstaltungen im Gesamtumfang von 30 ECTS (Leistungspunkte) kostenlos besuchen dürfen. Die Weiterbildungsveranstaltungen werden vom Land jedoch nicht ausfinanziert und werden von den Hochschulen daher kostenpflichtig angeboten. Bisher kosten 30 ECTS in der Weiterbildung an der Universität Rostock 4500 bis 6000 Euro pro Teilnehmer. Die Universität Rostock hat über 1.600 Absolventen pro Jahr. Wenn davon nur 10 Prozent diese Weiterbildungsguthaben erhalten, kommen auf die Universität pro Jahr Mehrkosten von bis zu 1 Million Euro. "Die dahinterstehende Idee der Studienkonten ist sowieso abzulehnen, weil sie das Studium weiter verschult und weniger Raum für interdisziplinäre Vertiefungen im Studium lässt. Gute Bildung gehört für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowieso in das Studium und darf nicht auf die Weiterbildung ausgelagert werden", so Johannes Saalfeld, hochschulpolitischer Sprecher der Grünen. Es entstehen für die Hochschulen durch das neue Landeshochschulgesetz aber noch weitere Kosten. Zum Beispiel wird von den Hochschulen der Aufbau eines umfangreichen Qualitätssicherungssystems abverlangt, das hohe Kosten produzieren wird, aber auf Grund seiner Konstruktion nicht viel zur Sicherung der Qualität in Forschung und Lehre beitragen kann. Auch die teuren Akkreditierungen wird das neue Qualitätssicherungssystem nicht ersetzen. Denn statt der bisherigen Studiengangakkreditierungen stehen dann sogenannte Systemakkreditierungen an, die unter dem Strich genauso viel kosten werden. Insofern ist auch die dazugehörige Beschlussvorlage zum neuen Gesetz nicht ganz ehrlich zu den Landtagsabgeordneten in Schwerin. Denn darin steht geschrieben, dass das neue Gesetz keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Landeshaushalt hat und keine zusätzlichen Kosten entstehen. „Das mag formal richtig sein, in Wirklichkeit steht aber den Hochschulen in Zukunft sehr viel weniger Geld und Zeit für ihren Hauptaufgabenbereich zur Verfügung“, so Johannes Saalfeld abschließend.

Kategorien:Pressemitteilung Bildung Wirtschaft und Finanzen
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