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24.11.2010

Gentechnikfreie Wirtschaft braucht mehr rechtlichen Schutz

Die Bündnisgrünen aus Mecklenburg-Vorpommern begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft.

„Nach dem heutigen Urteil ist der Gesetzgeber ist berechtigt, zum Schutz der hergebrachten Produktionsweise, der Biolandwirte und der Wahlfreiheit der Verbraucher Regelungen zu erlassen, die gentechnikfrei produzierende Landwirte und Lebensmittelproduzenten schützen. Die Gentechnik- und Agroindustrie hat kein Recht, schrankenlos gentechnisch veränderte Organismen auszubringen. Sie muss für Schäden, die sie verursachen, haften“, erklärt dazu Claudia Schulz, agrarpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Bündnisgrünen stellen klar, dass die gentechnikfreie Wirtschaft nicht weniger, sondern mehr rechtlichen Schutz braucht.

„Wir fordern, als ersten Schritt umgehend die gesetzlichen Lücken im Hinblick auf andere Kulturpflanzen und ‚Experimentierflächen’ zu schließen. Wirklichen Schutz bietet nur eine gänzlich gentechnikfreie Landwirtschaft“, so Claudia Schulz von den Bündnisgrünen.

Die gesetzlichen Regelungen sind keine Garantie gegen Kontamination. Die unzulänglichen Abstandsregelungen gelten nur für gentechnisch veränderten Mais. Für die Amflora-Kartoffel gibt es keine konkreten gesetzlichen Regelungen, für Experimentierflächen ebenso nicht. Der für die Kennzeichnung und die Haftung maßgebende Schwellenwert der Verunreinigung beträgt 0,9 Prozent. Ein Landwirt kann seine Ernte jedoch schon bei geringen Verunreinigungen nicht mehr als gentechnikfrei verkaufen. Für diese Verluste haftet keiner, ganz abgesehen vom unbezahlbaren Image-Schaden.

Kategorien:Pressemitteilung Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Wirtschaft und Finanzen
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