Landtagswahl 2026 - Prozess zur Aufstellung der bündnisgrünen Landesliste

Auf der Landesdelegiertenkonferenz in Güstrow am 24. Mai haben Bündis 90/Die Grünen MV sich auf einen Prozess zur Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl 2026 verständigt.

Das Ziel des Landesverbandes ist, mit einem transparenten Verfahren, für alle Mitglieder eine gerechte Teilhabe am Prozess zu ermöglichen.

Hier informieren wir über die konkreten Schritte dieses Prozesses.

Die nächsten Termine

Die LDK-Beschlüsse zum Aufstellungs-Prozess als PDF

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Foto: Dominic Mann-Sommer

Allen Mitgliedern einen gerechten Zugang ermöglichen, eine breite Parteidebatte führen und Demokratie leben.

Mit der Landtagswahl verbinden wir GRÜNE MV das Ziel, in der Legislaturperiode 2026-2031 erneut mit einer starken bündnisgrünen Fraktion im Landtag vertreten zu sein. Unsere zukünftigen Landtagsabgeordneten werden, wie 2021, alle über die Landesliste in den Landtag einziehen. Daraus resultiert die Bedeutung des nachfolgenden Prozesses.

Der Prozess soll im Ergebnis eine Landesliste herbeiführen, welche die regionale, kulturelle und thematische Vielfalt unserer Partei widerspiegelt, für jeden Listenplatz die besten Kandidat*innen hervorbringt und wir als Gemeinschaft gestärkt in den Wahlkampf zur Landtagswahl 2026 eintreten.

Das Ziel des Landesverbandes ist, mit einem transparenten Verfahren, für alle Mitglieder eine gerechte Teilhabe am Prozess zu ermöglichen. Erstens bezogen auf das individuelle Recht sich als Kandidat*in zu bewerben und zweitens als Mitglied im Prozess der Listenaufstellung, also der Wahl der Listenkandidat*innen, informiert und beteiligt zu sein.

Wir Bündnisgrünen stehen für einen transparenten und fairen Umgang mit den politischen Mitbewerbern: Hart in der Sache, fair im Ton. Nach diesem Prinzip gehen wir auch partei-intern miteinander um, insbesondere bei Personenwahlen. Der Landesvorstand hat den Anspruch an sich, den Prozess moderierend zu begleiten.

Der Landesvorstand wird beauftragt den Prozess zur Listenaufstellung gemäß folgenden Grundsätzen und Meilensteinen zu organisieren:
1. Die Landesliste zur Landtagswahl 2026 soll im Herbst 2025 auf einer Landeswahl-versammlung aufgestellt werden. Die Liste wird gemäß Bundesfrauenstatut quotiert.
2. Die Listenplätze für den Aufstellungsprozess werden in folgenden Clustern zusammengefasst:

  • Spitzenkandidat*innen (Platz 1-2),
  • sichere Plätze (Platz 3-4),
  • aussichtsreiche Plätze (Platz 5-6),
  • weitere Listenplätze (ab Platz 7).

Der Landesvorstand formuliert bis Anfang Juni, welche Erwartungen an die jeweiligen Kandidat*innen eines Clusters vor und nach der Listenaufstellung gestellt werden.

3. Der Landesvorstand organisiert vor den Sommerferien 2025 zweiparteiinterne Informationsveranstaltungen (Videokonferenzen) für Mitglieder, die an einer Kandidatur interessiert sind.

  • Die erste Videokonferenz findet Anfang Juni (KW 23) statt und dient zur Information zu Anforderungen, Rechten und Pflichten eines Landtagsmandats und den Aufgaben einer*eines Kandidat*in und zum individuellen Ausloten des Interesses.
  • Die zweite Videokonferenz findet Anfang Juli (KW 27) statt und dient dazu Transparenz zur Bewerbungslage herzustellen. Es soll Input über den weiteren Verlauf der Kandidat*innenfindung geben und die weiteren Schritte bis zur Listenaufstellung. Sofern die Kandidat*innen wollen, informieren sie auf welchem Platz bzw. welche Platzgruppe sie gerne antreten möchten.

4. Der Landesverband stellt spätestens ab dem 13. Juni 2025 auf seiner Homepage ein Sonderseite zur Listenaufstellung online, auf der alle Mitglieder über die Termine zum Listenprozess, das Wahlforum und die jeweils aktuelle Bewerbungslage für die Landesliste informiert werden. Jede*r Kandidat*in erhält auf dieser Seite die Möglichkeit sich, entlang der Vorgaben des Landesverbandes, vorzustellen und so für ihre*seine Kandidatur zu werben. Die Kandidat*innenvorstellung kann neben der Schriftform auch ergänzend ein Video umfassen.

5. Die Einreichung von Bewerbungen seitens der Kandidat*innen erfolgt über das vom Landesverband Anfang Juni veröffentlichte Antragsgrün zur Landesdelegiertenkonferenz/ Landeswahlversammlung. Mit der Einreichung im Antragsgrün wird die Kandidatur als offizielle Kandidatur vom Landesverband anerkannt, das Bewerbungsformular umfasst auch die Abfragenach dem angestrebten Listenplatz bzw. Cluster.

Eingereichte Bewerbungen sind von der Landesgeschäftsstelle zeitnah im Antragsgrün und auf der Wahlseite zu veröffentlichen. Für Bewerbungen, die bis sieben Tage vor der Wahlversammlung nicht eingereicht werden, besteht aus organisatorischen Gründen kein Anspruch mehr auf der Wahlseite veröffentlichen zu werden.

6. Es gilt formal immer der Grundsatz: Kandidaturen für einen Listenplatz sind bis zur Schließung der Kandidat*innenliste auf der Landeswahlversammlung möglich.

7. Circa zwei Wochen vor der Landeswahlversammlung organisiert der Landesverband ein öffentliches landesweites Wahlforum (Präsenz), auf dem alle bis dahin bekannten Kandidat*innen ausreichend Möglichkeit haben sich den Mitgliedern vorzustellen. Die Länge der Vorstellung kann nach dem erklärten Listenplatz variieren. Das konkrete Konzept entwickelt die Landesgeschäftsstelle in Absprache mit dem Landesvorstand. Über den Termin, Ort und Konzept werden die Mitglieder und Kandidat*innen spätestens vor Beginn der Sommerferien per Mail (Newsletter) informiert.

8. Als „Warmup“ für das Landeswahlforum (Präsenz) wird kurz nach dem Ende der Sommerferien (circa 2,5 Wochen Landeswahlversammlung) noch eine kompakte, digitale Variante zur Kurzvorstellung aller Kandidat*innen geben. Diese digitale Kandidat*innenvorstellung ist a) für Kandidierende eine Möglichkeit sich in pointierten Reden vor der Partei zu üben und b) ein Angebot für alle Mitglieder, die keine Möglichkeit haben das landesweite Wahlforum zu besuchen und sich dennoch über die Kandidat*innen informieren wollen. Das genaue Datum wird allen Kandidat*innen und Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.

9. In der Woche vor der Landeswahlversammlung organisiert der Landesverbandeine Pressekonferenz, auf der sich alle Kandidat*innen für die Listenplätze 1 und 2 der Presse vorstellen können. Der Termin und der Ort der Pressekonferenz wird allen betreffenden Kandidat*innen rechtzeitig mitgeteilt.

10. Die Landesliste zur Landtagswahl 2026 soll im Herbst 2025 auf einer Landeswahl-versammlung aufgestellt werden. Die Liste wird gemäß Bundesfrauenstatut quotiert.

Die Aufstellung erfolgt in zwei Schritten:

  • Im Rahmen der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) wird in einem Stimmungsbild für jeden Listenplatz ein*e Kandidat*in gewählt. Das Stimmungsbild wird zur Vereinfachung mit elektronischen Abstimmgeräten durchgeführt. Bei diesem Stimmungsbild sind alle LDK-Delegierten von Kreisverbänden und Grüner Jugend MV stimmberechtigt.
  • In der Landeswahlversammlung wird per schriftlicher Schlussabstimmung in einem verbundenen Wahlgang, entlang des Ergebnisses des Stimmungsbilds, die Landesliste gewählt. Die Landeswahlversammlung ist eine besondere Vertreter*innenversammlung, das Stimmrecht haben dabei alle Delegierten der Kreisverbände zur Landeswahlversammlung, welche am Tag der Wahl die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht zur Landtagswahl erfüllen und Mitglied bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN sind.

11. Eine Kandidatur für einen Listenplatz und die damit verbundenen Termine dürfen nicht an der finanziellen Lage einer*eines Kandidat*in scheitern.

Für die Teilnahme am Landeswahlforum (Präsenz) und an der Landeswahlversammlung, sofern die*der Kandidat*in nicht über einen Kreisverband delegiert ist, können Kandidat*innen in finanziell schwierigen Lagen die Erstattung von Reisekosten beim Landesverbandbeantragen.

12. Den Kreisverbänden steht es frei eigene Kandidat*innenvorstellungen zu organisieren, dabei sind jeweils alle bekannten Kandidat*innen einzuladen.

Die Landesgeschäftsstelle richtet einen Mailverteiler mit den Kandidat*innen ein und leitet Einladungen weiter.

13. Kreisverbände, Landesarbeitsgemeinschaften und der Landesfrauenrat entscheiden in eigener Hoheit, ob sie Voten für Kandidat*innen vergeben.